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Gast

Darf bei der 1. Mahnung gEBÜHREN ERHOBEN WERDEN

Habe im TV mitbekommen, daß man für die 1. Mahnung/Erinnerung keine Mahngebühren bezahlen muß. Da ich nicht groß mich im Internet auskenne würde mich interressieren, ob ih nun für die 1. Mahnung bezahlen muß oder nicht.

Für mich ist das Internet keine große Hilfe, da zu viel verwirrendes darin steht
Frage Nummer 62981

Antworten (3)
Eichenlaub
Grundsätzlich dürfen bei Zahlungserinnerungen/ Mahnungen Mahngebühren erhoben werden.
Die können bestehen aus: 2,50€ pro Mahnung (außer man hat etwas anderes vereinbart, das gilt aber als selten)
PLUS rund 5% Verzugszinsen vom Vertragswert, brutto. Es sei denn du bist "Handelsmann" lt. BGB. Dann dürfen rund 8% drauf geschlagen werden.
Beispiel:
Rechnung über 100,-€, 10 Tage Frist, einseitiges Handelsgeschäft (Geschäft zwischen Kaufmann und Privatperson)
11. Tag angberochen = 100,-€ + 2,50€ (Zahlungserinnerung / 1. Mahnung) + 5% (5,00€)
= 107,50 € fällig.
Kein Zahlungseingang nach 20 Tagen:
105€ (plus Zinsen) + 2,50 (1. Mahnung) + 2,50 (2. Mahnung) + 5% (erneute Zinsen auf 105,- = 5,25)
=115,25€ fällig
usw
Offen für Berichtigungen!
elfigy
Jeder, der mit einem Unternehmen ein Geschäft tätigt, akzeptiert in der Regel die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Annahme der Auftragsbestätigung, oder bei Internethandel mit extra Anklicken. In den allermeisten Fällen steht in diesen AGB wie die Firma bei Zahlungsverzug und Mahnungen verfährt. Wenn man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt, muß man auch mit den Folgen leben. Die meisten lesen diese AGBs gar nicht. Aber man kann nachgucken.
Richtig ist, daß wer die Mahngebühr einfach nicht bezahlt , selten eine Nachforderung erhält.