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Gast

Darf der AG über meine freien Tage verfügen?

Ich habe freie Tage im Dienstplan stehen. Jetzt wurde mein Dienst ohne Absprache geändert. Leider verlasse ich mich zu 80% darauf und Plane danach meine Freizeit. (Besuch bei der Freundin, Papawochenende oder andere Freizeitaktivitäten). Leider ist der aktuelle Arbeitgeber nicht der Einzige, der es so handhabt. Sich eine unentgeltliche Rufbereitschaft bei allen Mitarbeitern vorzuhalten. D.h. mir quasi indirekt verboten wird, an meinen "Wochenende" (egal wann es ist) etwas zu Planen und gar zu verreisen oder Kurztrip zu machen.

Hatte eben wieder die Diskussion, frei bedeutet nicht frei erhielt ich von meinen Kollegen als Aussage. Müsste aber dann der AG nicht nochmals 60% mehr Lohn lockermachen für diese durchgehende Rufbereitschaft?
Frage Nummer 3000268050

Antworten (1)
ingSND
Der AG hat ein relativ weit gefasstes Direktionsrecht in Bezug auf die Arbeitszeiten, ABER:
- ein einmal veröffentlichter Dienstplan ist verbindlich und kann nicht mehr so einfach geändert werden. Es gilt zunächst mal ein Vorlauf von min. 4 Tagen. Wenn dem von Deiner Seite aus nichts entgegensteht würde ich das nicht verweigern. Bist Du aber anderweitig, z.B. familiär gebunden, dann darfst Du das verweigern (siehe z.B. ArbG Bremen 21.12.1989 — 1Ga 93/89)