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Dorfdepp

Darf ein Blitzer im Rahmen seiner Tätigkeit im Parkverbot stehen?

Frage Nummer 90305

Antworten (7)
Bester
Ich glaube nicht, denn dies sind in erster Linie Gemeindebedienstete. Einfach mal Polizei anrufen, wenn wieder einer da steht.
Meyerhuber
Ja, er darf im absoluten Halteverbot stehen, sofern dadurch die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Handelt es sich nicht um ein Zivilfahrzeug der Polizei, sondern um ein Fahrzeug der Stadt, oder einer Privatfirma, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Dorfdepp
@ Meyerhuber
Wozu gibt es denn Halteverbote, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird, wenn dort städtische Bedienstete Geld verdienen dürfen. Dann könnten da auch andere parken, wenn es beruflich notwendig ist. Entweder alle oder keiner, entweder hat das Schild seinen Sinn oder nicht. An der von mir gemeinten Stelle ist ist den 25 Jahren, die ich dort wohne, nicht ein einziger Unfall passiert, es geht nur um Abzocke und nicht um Sicherheit, was vielleicht eine Ausnahme zulassen würde.
Skorti
Ach Dorfdepp ... Halteverbote müssen nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun haben, können aber. Also reg dich ab ...
Opal
Ja die dürfen da stehen. Und kein Kollege vom Ordnungsamt oder der Polizei wird demjenigen da ein Ticket ausstellen. Und um dich zu ärgern dorfdepp (weil das ja nicht der Fragestellung dienlich ist, was du ja immer soooo heraushebst) nen Kollege von mir ist im mobilen Pflegedienst und wenn kein Parkplatz da ist parkt der für mehrer Std auch aufm Gehweg. Genehmigung vorne reingelegt, fertig.
Meyerhuber
An alle Nichtgläubigen, einfach mal §46 StVO lesen und versuchen zu verstehen. Da ist das nämlich mit den Ausnahmegenehmigungen geregelt. @bh, in dem von Dir geschilderten Fall handelt es sich eindeutig um eine Gefährdung des Verkehrs, außerdem stand der Blitzer auf dem Radweg, nicht im Halteverbot.
greywolf
Ja, dürfen Sie. Jedenfalls in aller Regel, denn die entsprechenden Fahrzeuge / Fahrer erhalten eine Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsordnung (so wie z.B. Polizeifahrzeuge, Krankenwagen etc.).