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seokanzlei

Unscharfe Blitzerfotos Bußgeld nur bei Gesichtserkennung?

Ist bei unscharfen Blitzerfotos der Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid sinnvoll? bzw. ist ein Bußgeld nur bei Gesichtserkennung zu befürchten? Ich glaube ich hatte da irgendwo eine Meldung über ein entsprechendes Urteil gelesen.
Kennt das hier jemand ? Sind hier viell.auch Verkehrsrecht Spezialisten mit einem (kostenlosen)Tipp
Bedanke mich schon Jetzt für die Antwort im Voraus
Gruß, Fred
Frage Nummer 61419

Antworten (2)
bh_roth
In Deutschland wird der bestraft, der gefahren ist. Zum Nachweis gilt das Foto. Wenn auf diesem Foto der Fahrer nicht einwandfrei zu identifizieren ist, hast du eine gute Chance, ungestraft davonzukommen. dazu muss ich kein Aktenzeichen eines ähnlichen Falles kennen.
Wichtig ist, dass du keinerlei Aussagen zum Verstoß machst. Die Behörde muss dir beweisen, dass du der Fahrer warst.
Also ja, ein Einspruch ist sinnvoll bei schlechtem Foto.
Was passieren kann, wenn das Verfahren eingestellt wird, dass dem Besitzer des Fahrzeugs das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt wird.
advo
Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Ab zum Anwalt!