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Teresa Köhler

Darf ich mit 13 eigentlich schon einen kleinen Nebenjob in den Ferien machen? Würde gerne mein Taschengeld aufbessern.

Frage Nummer 53177

Antworten (9)
Ascorbina
Hallo Theresa-Oberzombie ,das ist ja wieder eine Superfrage! Hat dein Sohn schon seine eigene Wohnung bezogen?Wie ist deine Abi-Prüfung
gelaufen?Hast du Heu für dein Pferd bekommen? Lass' es gut sein!
micle
Hast Du bei der Schutzleiterprüfung einen Stromschlag ins Hirn abbekommen?
Gawrej
na deine antworten sind auch nich der bringer muuuhhhhaahahaha
dasRumpelstilzchen
Nein, darfst du nicht, weil das Kinderarbeit wäre und daher verboten. Wenn du erwischt wirst, kommst du in den Knast und must dort Zwangsarbeit verrichten. Also lieber die Finger von lassen.
dasRumpelstilzchen
Kein Sinn für Humor der Konfusius. Aber das kennt man ja, der steht nur auf Witze, die so flach sind wie der indische Ozean.
AnnMü17
Hallo, ich kann dir gerne bei deiner Frage behilflich werden. Einen Ferienjob kannst du mit 13 Jahren schon ausüben. Allerdings darfst du nicht wie die Älteren alles machen. Das heißt, dass du eingeschrämnkt arbeiten sollst. Zum Beisiel, indem du nur maximal 2 Stunden am Tag arbeiten darfst. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
 
 
 
Ritanig
Ab 13 Jahren kann man die Zeitung austragen,einfach mal in der Redaktion anfragen von den kostenlosen Zeitschriften die du auch bekommst.
Oder Nachbarn helfen,auf hunde aufpassen.
In Betrieben kannst du in der Regel erst ab 15,Ferienarbeit leisten. weil diese mit den Versicherungen sonst zu tun bekommen.
Vielleicht hilft es auch schon, wenn du deine Eltern bittest dir sonderaufgaben geben zu lassen die sie mit etwas mehr Taschengeld belohnen.
netter_fahrer
"Zeitung" darf sich hier nur auf Werbe- oder Nachrichtenblätter beziehen, nicht die Tageszeitung früh morgens.
Prospekte etc., das geht ab 13 Jahren, ebenso Hund ausführen, leichte Hilfstätigkeiten wie Laub rechen etc., max 2 Std. täglich und nur mit Elternzustimmung. Guck hier!
knipppser
Ja, du darfst maximal zwei Stunden am Tag kleine Jobs machen, und das sogar während der Schulzeit. Allerdings dürfen diese Tätigkeiten nicht während oder vor der Schule ausgeübt werden und deine schulische Leistungsfähigkeit nicht negativ beeinflussen. Auch deine Eltern müssen zustimmen. Und spätestens um 18 Uhr ist Feierabend. Unter folgendm Link findest du eine Broshüre über das Jugendarbeitsschutzgesetz: http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/3810073/Jugendarbeitsschutzgesetz.pdf