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Gast

Darf mein Chef das

Ich war jetzt 4 Wochen krank wegen Burnout und jetzt sagt mein Chef,heute Donnerstag
Ich soll am Sonntag zu einem anderen hotel, das zu uns gehört und 360 km entfernt ist,arbeiten soll
Weil man mich braucht
Laut Chef kam die Nachricht von WhatsApp Gruppe und lautet strikt
Das sei eine Dienstanweisung
Ich habe aber in diese Woche noch Arzttermine
Liebe Grüße Barbara
Frage Nummer 3000285155

Antworten (13)
Vandit
Dann solltest Du Deine Arttermine verlegen.
PezzeyRaus
Wenn du krankgeschrieben bist, darf dein Chef das nicht und du auch nicht, weil es höchstwahrscheinlich dem Heilungsvorgang entgegen steht. Wenn nicht, dann darf er das und du musst springen, wenn dein Chef das will.
rayer
Krank ist krank, da gibt es keine Dienstanweisung. Wie lange läuft die Krankmeldung? Im Anschluss umgehend zum Arzt und verlängern lassen. Vermute mal, die lief bis Freitag, also Montag zum Arzt. Erst wenn Du wieder gesund bist, kann man über einen Arbeitseinsatz sprechen, so lange bleibt man zu Hause. Teile Deinem Betrieb mit, Du bist nach wie vor krank.
Vandit
war krankgeschrieben und Gespräch mit dem Chef am Donnerstag. Also war spätestens da die Arbeitsaufnahme nach der Erkrankung.
rayer
Das steht da zwar nicht, weder ob die Arbeit schon aufgenommen wurde noch ob die Krankmeldung nur bis Mittwoch ging. Aber unabhängig davon, wenn Arzttermine anstehen, geht man eben bei der nächsten Möglichkeit zum Arzt und lässt sich wieder krankschreiben.
Der Rest wie gehabt. Dem Betrieb mitteilen, man ist krank.
mantrid
Wenn es nicht möglich ist, Arzttermine außerhalb de Arbeitszeit zu bekommen, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dafür freistellen, einschließlich der Wegezeit. Jemanden mal eben 360km entfernt einzusetzen, dürfte in den meisten Fällen schlicht unzumutbar sein, es sein denn die Wegezeit gilt als Arbeitszeit und der Chef übernimmt die Wegekosten. Wsa steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Hefe
Liebe Barbara,
ganz verstehe ich deine Frage nicht.
Du bist am Donnerstag offensichtlich wieder gesund geschrieben . Ab Sonntag arbeitet du 350 km von deinem Wohnort entfernt. Ist das ein einmaliger Arbeitseinsatz? Diese Woche hast du noch einige Arzttermine, während du noch gesund geschrieben bist. Sollst du wieder krank geschrieben werden?
ingSND
Grundsätzlich ist die Entsendung an einen Arbeitsort in 350km Entfernung auch mit drei Tagen Vorlauf schwer angreifbar. Der AG hat da ein relativ weit reichendes Direktionsrecht. Dass Fahrtzeiten zur Arbeitszeit zählen, Fahrtkosten bezahlt und vor Ort Unterkunft gestellt werden muss, ist dabei selbstverständlich. Genaueres steht eventuell im Arbeitsvertrag. Möglicherweise ist dort die Versetzung in ein anderes Hotel ausgeschlossen, dann sähe das anders aus. Für wahrscheinlich halte ich das nicht.
Auch generelle Arzttermine sind kein Hinderungsgrund, die können ohne weiteres verschoben werden.
Du brauchst also nach meiner Meinung eine Fortschreibung der AU-Bescheinigung oder Du musst fahren. Ob Du weiter krankgeschrieben werden kannst, kann hier keiner wissen. Ein echter Burnout ist aber regelmäßig nicht nach vier Wochen im Lot. Eine Weigerung aber ohne AU und nur mit Hinweis auf die Arzttermine kann zu einer Abmahnung, schlimmstenfalls zu einer Kündigung führen.
Wobei Letzteres wahrscheinlich sowieso die Intention Deines (oder dessen) Chefs ist. Eine Mitarbeiterin aus dem Burnout direkt in eine solche Stresssituation zu schicken, das Ganze per WhatsApp-Mitteilung - man will Dich loswerden. Such Dir was anderes, hier hast Du m.E. keine Zukunft.
rayer
Kleine Korrektur. Grundsätzlich ist zuerst einmal gar nichts. Im Arbeitsvertrag muss vorgesehen sein, dass eine Entsendung möglich ist. Wenn nicht, braucht es einen Entsendevertrag. Das geht nicht auf Zuruf und muss von beiden Parteien bestätigt werden durch Unterschrift. Ein derartiges "Direktionsrecht" existiert nicht. In jedem Arbeitsvertrag steht der Anstellungsort und wenn ein wechselnder Arbeitsplatz gefordert wird, hat es in genau diesem Vertrag zu stehen.
Es gibt auch keinen Anspruch eines Arbeitgebers, dass Arzttermine verschoben werden können in Zeitfenster, wo es dem Arbeitgeber passt.
rayer
Für Hefe. Es gibt auch kein Gesundschreiben.
Unabhängig davon, krank ist krank und ich kenne keinen Arzt, der die Krankmeldung verweigert, wenn ich mich Freitags krank fühle und erst Montag zum Arzt kann wegen dessen Sprechzeiten.
ingSND
@rayer: meiner Ansicht nach ist das umgekehrt. Bei einem Betrieb mit mehreren Arbeitsstätten muss der Wechsel ausdrücklich ausgeschlossen sein im Arbeitsvertrag, sonst geht das.
Ich kann das im Augenblick nicht belegen, aber das Weisungsrecht des AG geht im Rahmen des Zumutbaren ziemlich weit.
ingSND
Und Arzttermine -sofern nicht akut - sind Privatsache.
Ich bin mir tatsächlich nicht sicher, ob der Chef die Verlegung verlangen kann, würde es aber nicht darauf ankommen lassen.
Vandit
@Rayer, Du irrst gleich in mehreren Bereichen. Natürlich existiert ein Direktionsrecht des AG. Daher muss auch nicht explizit im Vertrag eine Entsendung vereinbart werden. Diese kann natürlich im Vertrag auch ausgeschlossen werden. Im Arbeitsvertrag steht der Aufgabenbereich, nicht zwangsläufig der Anstellungsort. Allerdings muss die Entsendung zumutbar sein. Da habe ich in diesem Fall Zweifel, ob sie zumutbar ist.
Auch beim Thema Arztbesuch irrst Du Dich. Arztbesuche haben grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen. Es sei denn, dies ist nicht möglich oder akut erforderlich, dann muss der AG freistellen.