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Gast

Diebstahlbericht

Meine Versicherung möchte ein Formular von der Polizei bestätigt haben,das ich eine Diebstahlmeldung gemacht habe.Die Vorgangsnummer (Aktenzeichen)reicht der Versicherung nicht.Gibt es so ein Formular überhaupt?Und händigt man mir dieses als Geschädigte aus?
Frage Nummer 3000286108

Antworten (7)
wokk
Diese Frage sollte besser im entsprechenden Polizeirevier gestellt werden . . .
Deho
Ich hätte da eine Super-Idee: Einfach bei der Polizei nachfragen.
ingSND
Ich weiß ja nicht, ob das im papierlosen Zeitalter (🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣) immer noch so ist, aber normalerweise bekommt man von der Polizei eine schriftliche Eingangsbestätigung der Anzeige (oder woher hast Du das Aktenzeichen?).
Das braucht dann die Versicherung und das solltest Du eigentlich haben
Vandit
"Die Vorgangsnummer (Aktenzeichen) reicht der Versicherung nicht"
So steht es in der Frage geschrieben. Mehr als dieses Aktenzeichen bekommt man als Antragsteller nicht.
Ich würde bei der Versicherung nachfragen, warum hier vom üblichen Vorgehen, nämlich die Info zum Aktenzeichen, abgewichen werden soll.
ingSND
@vandit: man bekommt kein Zettelchen mit einer Nummer in die Hand gedrückt.
Man bekommt ein Schreiben der Polizei (oder Staatsanwaltschaft, das weiß ich nicht mehr), in dem sinngemäß drinsteht: "Ihr Anliegen wird bei uns unter dem AZ XY geführt. Sie bekommen zu gegebener Zeit Mitteilung über den Fortgang der Angelegenheit".
Dieses Schreiben (bzw. eine Kopie davon) reicht man bei der Versicherung ein. Täte man das nicht, sondern schriebe der Versicherung lediglich "ich habe das zur Anzeige gerbracht und die Angelegenheit wird unter dem AZ XY geführt", müsste die Versicherung das bei der Polizei überprüfen. Das kann sie nicht (weil die Polizei keine Auskunft an Dritte geben darf) und das will sie nicht (weil es Arbeit verursacht und du als Versicherungsnehmer in der Bringschuld für die Arbeit bist).
Ich hätte nicht gedacht, dass ich das so ausführlich erklären muss.
Vandit
Und ich habe Kopien von den "Zettelchen" mit Aktenzeichen. Ich hätte nicht gedacht, dass Du anderen Erfahrungen grundsätzlich glaubst, so ausführlich widersprechen zu müssen. Aber ich vergaß natürlich dabei, dass DU grundsätzlich Recht hast. Oder zu haben glaubst. Verzeih mir ständig Unwissendem, dass ich den erlauchten Kreis Deines Wissens durch eigene Erfahrungen gefährde.
ingSND
Unglücklicherweise habe auch ich Erfahrung, glücklicherweise ist die lange her.
Da Du normalerweise nur an den Aussagen Dritter herumkrittelst, ohne inhaltlich zur Frage beizutragen, habe ich den Hinweis auf eigene Erfahrungen übersehen.
Selbstverständlich akzeptiere ich Erfahrung.
Dann ist das heute wohl anders und auch ich kann nichts zur Erhellung des Fragestellers beitragen.