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Dürfen Heilerziehungspflegeschüler in ihrem einjährigen Betriebspraktikum alleine Nachtschichten in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen machen?

Frage Nummer 46398

Antworten (6)
wiki01
Nein.
bifu70
Das kommt auf die Art der Einrichtung an. In psychosozialen/therapeutischen Heimen ist es üblich, dass auch nicht oder noch nicht voll ausgebildete Menschen Nachtbereitschaften übernehmen. Hier geht es mehr um einen Präsenzdienst, einen Ansprechpartner im Haus, der Schließ- und Telefondienste übernimmt, fehlende Dinge heraus gibt, für das Einhalten der Nachtruhe sorgt und ein offenes Ohr hat. Zudem ist für Problemsituationen meist ein qualifizierter Bereitschaftsdienst im Hintergrund, der auf Anforderung schnell kommt. In Heimen, in denen auch nachts Pflegeleistungen erbracht werden müssen, müssen die Nachtdienste hingegen für diese Leistungen qualifiziert sein, etwa durch eine entsprechende Examinierung.
TKKG_Timo
Ich denke auch "nein", verlangt das jemand? Dann würde ich mich mit dessen Vorgesetzten in Verbindung setzen.
bifu70
Ich habe mir mein halbes Studium mit Nacht- und Wochenenddiensten finanziert. Zwar war diese Tätigkeit mit meinem Studiengang im sozialen Bereich verwandt, aber eine abgeschlossene Qualifikation hatte ich noch nicht (ebenso wenig wie das halbe weitere Team an Nachtpersonal). "Menschen mit Behinderung" kann übrigens vieles heißen, von schwerst mehrfach Behinderten mit höchstem Pflegebedarf bis zu einer Wohngruppe von sehgeschädigten Jugendlichen, die ansonsten sehr fit sind. Was die Anforderungen an die nachts anwesenden Personen deutlich unterscheidet.
wiki01
@bifu70: Dass du dir mit dem Nachtdienst dein halbes Studium finanziert hast, impliziert nicht automatisch, dass diese Praxis einer rechtlichen Prüfung standhält.
Musca
Es ist wohl leider Praxis in dieser eh schon unterbezahlten Branche, Schüler und Praktikanten statt examinierter Kräfte einzusetzen. So zumindest die Aussage einer mir bekannten Altenpflegerin.