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Gast

Ebay Kauf Verbindlich oder nicht

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Schweizer im Ruhestand und lebe in Ungarn.

Am 25. April habe ich bei Ebay Auktion mit Mindestpreis einen Porsche 997 Cabrio Carrera 4S eingestellt. Startpreis war 46000.- EUR. Ein Deutscher Bieter, hat gleich am ersten Tag ein Gebot abgegeben welches bis zum Schluss (10 Tage) als Höchstbier für den Porsche den Zuschlag erhalten hat.

Dieser Bieter/Käufer hat nach Ablauf der Auktion, mich um die Papiere des Wagens gebeten. Welche ich Ihm als Kopie zugestellt habe. Am nächsten Tag wollte er den Wagen respektive den Kauf über Ebay abbrechen/stornieren! Mit der Begründung "Corona" Kriese und er könne den Wagen nicht abholen kommen. Diese Begründung, konnte ich nicht akzeptieren, zumal im Beschrieb der Auktion, eine Anlieferung gegen Unkosten Beitrag angeboten wurde und weil eine Ungehinderte Ein- bzw. Ausreise „von und zu“ Deutschland/Ungarn ab dem 3. Mai kein Problem darstellt.

Ich habe daraufhin auch eine Rechnung von Ebay betreffend Auktionsgebühren ca. 120.- EUR plus Überweisungskosten (Fremdwährung HUF Ungarn zu EUR) erhalten. Alles in Allem um die 160.- EUR. Ich habe den Käufer diesbezüglich und den mir entstandenen Kosten informiert. Auch dass er mit seinen Gebot einen Rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen ist. Weiter informierte ich Ihn, dass wenn er mir die entstandenen Kosten zurückerstattet, ich mit seiner Bitte den Kauf abzubrechen einverstanden sein würde.

Meine Begründung zur Übernahme der entstandenen Kosten an den Käufer.. Wesshalb sollte ich für etwas Kosten übernehmen, was der Käufer verursacht weil er den Vertrag nicht einhalten „Kann“ oder „Will“??

Weiter habe ich Ihm die Vertrags AGB von Ebay zukommen lassen. In dieser ist nachzulesen, dass ein Vertrag in dem Moment für den Bieter verbindlich ist, wenn ein Gebot abgegeben wurde und der Bieter als Höchstbieter den Zuschlag der Auktion erhalten hat.

Dem Käufer wurde somit nochmals mitgeteilt, dass wenn ich den Porsche nochmals zum Verkauf einstellen muss, diesen um mindestens 25% vom Preis reduzieren muss. Da jeder neue Interessent ja sich denken wird ..“mit dem Wagen da stimmt was nicht“ oder wesshalb steht dieser jetzt nochmals zum Verkauf wenn er doch verkauft war.. und und..!

Ich habe den Käufer ein weiteres mal informiert. Er könne es auf die harte Tour oder auf die angenehme für Ihn lösen!

- 1. Er bezahlt mir die entstanden Umtriebe (dann akzeptiere ich den Kaufabbruch)
- 2. ich stelle den Porsche bei Ebay nochmals ein zum 25% reduzierten Kaufpreis und er Übernimmt die 25% welche mir entgehen würden (auch dann kann ich einen Kaufrücktritt akzeptieren)
- 3. Den Verbindlichen Vertag einzuhalten und den Wagen wie angeboten und gekauft abzuholen.

Da dieser geschilderte Fall „die anderen 3 waren sehr ähnlich“ nun zum 3.mal vorkommt , ich jedes mal auf den entstanden Kosten sitzen geblieben bin, bestehe ich auf die Einhaltung der Kaufvereinbarung des Bieters. Es gibt offensichtlich Leute auf dieser Welt, welche diese Prozeduren mit Kauf und dann Kaufabbruch mit fadenscheinigen Begründungen, offenbar als Sport betreiben um anderen Schaden zuzufügen. Das empfinde ich als nicht richtig und nicht meine gelernte alte Schule.

Bitte lassen sie mich wissen wie ich weiter vorgehen soll und ob ich in dieser Angelegenheit mit Ihrer Unterstützung rechen kann.
Frage Nummer 3000153289

Antworten (3)
dschinn
Viel zu komplizierter Sachverhalt.

Und der Porsche war auch viel zu teuer.
Oupa
Gast,
du hattest nie einen Porsche und wirst dir niemals einen leisten können.
Porschefahrer haben deine kläglichen Einwände nicht nötig und verkaufen ihr Auto nicht bei eBay.
Deho
In einem solchen Fall wendet man sich an Ebay. Dort übernimmt das die Rechtsabteilung. Die ist sehr rührig und effektiv, weil Ebay es sich nicht leisten kann, mit faulen Geschäften in Verbindung gebracht zu werden.