['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Ehefrau als Zeuge bei Briefkasteneinwurf | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Ehefrau als Zeuge bei Briefkasteneinwurf

Mein Mieter hat die Wohnung nicht fristgerecht per Brief gekündigt.
Ich möchte Ihm gemeinsam mit meiner Ehefrau per Briefkasteneinwurf die Kündigungsbestätigung mit Hinweis zur Einhaltung der Kündigungsfrist zukommen lassen.
Wird die Zeugenaussage meiner Frau in einem Gerichtsfall anerkannt?
Frage Nummer 3000289784

Antworten (14)
mantrid
Wenn die Kündigung nicht fristgerecht erfolgte, ist sie nichtg, d.h. nicht wirksam. Eine Kündigungsbestätigung macht da rechtlich gar keinen Sinn. Wenn beide Seiten dennoch eine Auflösung des Mietverhältnisses wollen, kann man einen Vertrag aufsetzen, in dem beide Seiten ihren Willen bekunden, dass das Mietverhältnis zum Zeitpunkt X enden soll. Wenn du das Mietverhältnis fortsetzen möchtes, brauchst du dem Mieter nur mitzuteilen, dass seine Kündigung nicht fristgerecht und damit nichtig ist, dass Mietverhältnis also unverändert fortbesteht. Dann kann er aber immer noch fristgerecht kündigen.
Vandit
Ich weiß nicht, warum man eine unwirksame Kündigung auch noch bestätigen will. Das Mietverhältnis setzt sich fort, es sei denn, der Mieter kündigt erneut. Und dieses Mal fristgerecht.
ingSND
Da bei einer Wohnungskündigung eigentlich gar kein Datum erforderlich ist, ist in meinen Augen nicht sicher, ob die Kündigung nicht doch zum nächstmöglichen Termin wirksam wird.
Und selbst wenn nicht: es entsteht eine unklare Situation, weil keine Seite sicher weiß, was passiert. Das gibt auf jeden Fall Ärger, da ist es VIEL besser, man klärt das. Empfiehlt übrigens auch der Vermieterbund (oder wie immer sich das genau nennt).
Klar ist, der Mieter will raus, da ist es sinnvoll, ihm mitzuteilen, bis wann er zahlen muss. Das gibt beiden Seiten Sicherheit.
Ich würde auf Nummer sicher gehen: bei einem Einwurfeinschreiben hast Du die Bestätigung eines unabhängigen Dritten.
Die Ehefrau ist unter Umständen problematisch vor Gericht.
umjo2.1
@ing, du beginnst mit: "...Da bei einer Wohnungskündigung eigentlich gar kein Datum erforderlich ist..."
Na ja, schon die Aussage halte ich für sehr ... ambitioniert.
Und du fährst dann noch fort mit dem Satz "...ist in meinen Augen nicht sicher, ob die Kündigung nicht doch zum nächstmöglichen Termin wirksam wird..."
Eine Kündigung 'zum nächstmöglichen Termin' ist allerdings m.E. immer wirksam! Es sei denn, sie wurde aus irgendeinem Grund verbindlich ausgeschlossen.
Ich denke, im vorliegenden Fall haben mandrit und Vandit recht.

Und, um auf die Gastfrage einzugehen: Ob die Zeugenaussage der (Ehe-)Frau in einem Gerichtsfall anerkannt wird, setzt zunächst einmal eine gerichtliche Auseinandersetzung voraus. In einem solchen Fall würde das erkennende Gericht -im Zweifel recht problemlos- feststellen, dass die 'Kündigungsbestätigung' gefakt war.
Und dann: Herzlichen Glückwunsch, Gast! Prozessbetrug und Falschaussage.
Bleibt nur noch die Frage, warum man eine gerichtliche Auseinandersetzung fürchtet.
Geht's evtl. nicht schnell genug, den Mieter los zu werden?
Vandit
Natürlich sollte eine Wohnungskündigung ein Datum erhalten. Wird nicht fristgerecht gekündigt, gilt diese Kündigung nicht automatisch zum nächstfolgenden Termin. Das kann man nur erreichen, wenn man eine Kündigung zum (Datum), hilfsweise zum nächstmöglichen Termin formuliert.
Auch ist vom Vermieter keinerlei Bestätigung einer Wohnungskündigung notwendig. Der Mieter muss für eine beweissichere Kündigung sorgen. Z.B. durch Einschreiben oder durch Zeugen.
Es entsteht keinerlei unklare Situation, wenn die Kündigung nicht fristgerecht erfolgt. Das Mietverhältnis setzt sich einfach fort. Bis zur ordnungsgemäßen Kündigung.
ingSND
Ich frage mich, wozu es in D noch Gerichte und Rechtsanwälte gibt, wo man doch einfach nur bei Vandit anrufen muss, der weiß, was Sache ist.
Aber selbst, wenn es so wäre - vielleicht hat ja der Vermieter auch ein Interesse, dass der Mensch auszieht. In JEDEM Fall ist es besser zu reagieren, weil nur so Ärger (vielleicht) vermieden werden kann. Es einfach laufen zu lassen wäre, selbst wenn man im Recht wäre, einfach dumm und unser Fragesteller scheint das nicht zu sein.,
Vandit
Womit wir wieder im Bereich von Ings Spekulationen sind. Vielleicht, evtl., was wäre wenn.
Sich einfach auf die Fakten in Fragen zu beziehen, scheint der Phantasie nicht gerecht zu werden. :-))
MissMoneypenny
Wie schonm erwähnt, ist ein Einwurfeinschreiben ist die bessere Wahl.
umjo2.1
Oh, oh, Moneypenny, mit solchem Quatsch wird das mit 007 aber garantiert nix...
ingSND
Ich spekuliere nicht.
Völlig unabhängig von den Details ist eine kurzfristige Kommunikation sehr empfehlenswert.
Und Miss Moneypenny hat völlig Recht. Darüber geht eigentlich nur noch eine amtliche Übergabe per Boten, aber die ist teurer.
wokk
Ein Gespräch zwischen zwei erwachsenen und vernünftigen Leuten ist immer vorzuziehen. Warum sollte es nicht mehr möglich sein, Differenzen auf diesem Weg zu regeln!
umjo2.1
Auch ein Einwurf-Einschreiben ändert nichts an der Tatsache, dass Inhalt des Schreibens eine bewußt falsche, rechtlich relevante Aussage wäre.
Jetzt betreibe ich auch mal Spekulatius: Entweder der Vermieter möchte dem auszugwilligen, aber säumigen Mieter einen Gefallen tun, und mit dem das Versäumnis 'heilen'.
Warum dann aber die Erwähnung eines 'Gerichtsfalls' und evtl. Zeugenaussage der Ehefrau?
Oder der Mieter ist garnicht auszugwillig, und Vermieter möchte ihm die 'Kündigungsbestätigung' nur unterjubeln, um ihn loszuwerden.
Dann wiederum würde die Erwähnung 'Gerichtsfall' und Zeugenaussage natürlich Sinn machen.
Einen dritten denkmöglichen Sachverhalt kann ich nicht erkennen. Vielleicht einer von euch?
umjo2.1
Meinte natürlich 'eine(n) von euch. Sorry, Mädels!
ingSND
@umjo: da ist nichts "bewusst" falsch. In D herrscht Vertragsfreiheit. Es ist nicht verboten, eine Kündigung zu akzeptieren, auch wenn sie nicht fristgerecht war. Solche gesetzlichen Rahmenbedingungen kommen dann und nur dann zum Tragen, wenn sich zwei vernünftige Parteien nicht einigen können.
Warum Gast hier ein Gerichtsverfahren rund um den Zugang seines Schreibens erwartet oder zumindest befürchtet, erschließt sich allerdings mir auch nicht.