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Gast

Ehemann ist ausgezogen, zahlt aber für gemeinsame Wohnung

Darf die Ehefrau ihren neuen Freund ohne Zustimmung des noch Ehemannes in die Wohnung lassen
Frage Nummer 3000264823

Antworten (7)
dschinn
Wenn der ausgezogen ist, ist das doch nicht mehr die gemeinsame Wohnung?
ingSND
Der Ehemann ist anscheinend dauerhaft ausgezogen und hat das "Hausrecht" der Ehefrau überlassen.
Der Vermieter MUSS informiert werden, wenn jemand Neues dauerhaft einziehen will, den Ehemann zu informieren ist eine Sache des Anstandes. Es steht ihm m. E. nicht zu, da zuzustimmen oder das abzulehnen.
Ich an seiner Stelle würde aber dann spontan meine Mietzahlungen einstellen (es sei denn, es gibt eine konkrete Verpflichtung - und selbst dann würde ich die Hälfte einbehalten, denn den Anteil der Miete kann ja dann der neue Mitbewohner übernehmen)
ingSND
Manchmal ist es doch gut, wenn sich zwei Antwortgeber gegenseitig nicht Recht geben wollen - da schaut man dann genauer nach und kann eine bessere Antwort geben.
Meine Aussage, dass der Ex-Partner nicht gefragt werden muss, war falsch. Die Aussage, dass sich die Angelegenheit bei Miet- oder Eigentumswohnung unterscheidet, ist genauso falsch.
Tatsächlich muss der Ehemann gefragt werden, bei Miet- wie bei Eigentumswohnungen:
Zitat: "Auch wenn die Wohnung einem Ehegatten zugewiesen wird, behält sie in der Trennungszeit den Charakter der Ehewohnung. Derjenige, der die Wohnung bewohnt, muss also weiterhin die Interessen des anderen beachten. Dies schließt die Aufnahme eines neuen Partners in die Ehewohnung aus. Den Charakter als Ehewohnung verliert die Wohnung erst, wenn sich die Ehegatten endgültig über die Trennungszeit hinaus über die Nutzung der Wohnung verständigt haben." Zitat Ende
Wobei das Zitat den Fall betrachtet, dass man sich nicht einigt. Wenn man sich einig ist, geht so ziemlich alles.
dschinn
Boh, immer diese... diese..
Also um mal im Sinne von Gast zu fragen... von dir ein Nein?

Ich persönlich überdenke mal meine noch nicht getätigte Antwort...
Warum sollte sie den Freund mal nicht "in die Wohnung lassen"?
Hier steht nix von dauerhaft und ewig und generell... mehr ein Freundschaftsbesuch?
Skorti
Tscha, nun waren die Finanzen nicht die Frage, sondern nur die Beschreibung der Umstände. Die Erklärung, von Ing, dass es sich rechtlich um die eheliche Wohnung handle, egal ob Eigentum oder Miete, kann man nachvollziehen.
In wie weit ein Besuchsrecht oder Zuzugsrecht davon abhängt, ob es sich um Eigentum oder Miete handelt ist nicht klar.

Schon die Unterstellung, dass es sich um einen Einzug des neuen Freundes handelt, wurde schon in die Frage hereininterpretiert.
Der neue Freund kann ja auch nur zum Kaffee trinken zu Besuch sein.
Deho
Es scheint sich um eine Mietwohnung zu handeln, denn für eine Eigentumswohnung zahlt man nicht, man trägt allenfalls einen Kredit ab, und das würde ganz andere Probleme als die aus der Frage verursachen.
dschinn
Ja, die Fakten sind dürftig.

Genau darum geht es.
Stellt euch vor, ihr müsstet nun entscheiden.

Darf..... der Freund... in die Wohnung?

Einmal ja von mir.

Wir werden die Lösung eh nie hören.