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hannitanni3

Eine Frage zu KFZ Reparaturen. Wenn ich mit meinem neuen Auto innerhalb der Garantie den Service nicht beim Vetragshändler machen lasse, verliere ich dann meine Ansprüche auf Garantie?

Frage Nummer 10659

Antworten (6)
Highspeed
Verlieren nicht, aber Du bezahlst evtl. für Ersatzteile Geld, die Du beim Vertragshändler auf Garantie bekommen hättest. Außerdem wird er sicherlich kaum noch etwas auf Kulanz machen.
StechusKaktus
Du kannst deinen Service machen lassen, wo du willst, solange dieser fachgerecht durchgeführt wird. Die Händler haben sich daran gewöhnt, dass Verbraucher Reimporte fahren und diese nur noch dann zu ihnen bringen, wenn Garantieansprüche geltend gemacht werden sollen. Der Händler ist dazu verpflichtet, den Garantieanspruch einzulösen und rechnet mit dem Hersteller ab. (ansonsten hätte man auf Reimporte ja keinen Garantieanspruch)
FridaB
Das müsste individuell konkret vertraglich geregelt sein. Generell ist das schon so, muss aber nicht unbedingt der Fall sein. Würde dir jedenfalls raten, einfach mal nachzufragen, dann hst du sichere FAkten. Vielleicht hast du aber auch etwas zum NAchlesen.
Louis Albrecht
Das hängt davon ab, was in deinem Vertrag steht. Schau mal in die Garantiebedingungen, viele Händler, bzw. Hersteller haben da tatsächlich eine Klausel drin, dass du die Reparaturen nur in der Vertragswerkstatt machen darfst. Daran solltest du dich dann auch halten, bei Garantiefällen musst du ja eh nichts zahlen.
Blaumannn
Manche KFZ Hersteller bieten sowas wie Mobilitätsgarantie (z.B. VW) an. Die bekommst Du nur, wenn Du den Service beim Vertragshändler machen läßt.
Sven Schulte
Wenn ich richtig informiert bin, dann kannst dein Auto auch in einer freien Kfz-Meister-Werkstatt reparieren lassen. Wichtig ist hierbei allerdings, dass ausschließlich Originalteile, die auf das jeweilige KFZ zugelssen sind, verwendet werden. Frag doch einfach deinen Händler!