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Gast

Garantieanspruch bei Insolvenz?

Guten Abend. Wir haben für unseren Sohn ein Jugendzimmer bei einem Möbelhaus (Finke Kassel) bestellt und dann erfahren, dass der Möbelhersteller (Welle-Möbel) Insolvenz angemeldet und zum 01.04. 19 seinen Betrieb eingestellt hat. Unser Auftrag konnte aber noch bearbeitet werden, und steht jetzt zur Lieferung bereit. Wenn das Zimmer nun geliefert wird, und Qualitätsmängel feststellbar sind, oder sich in naher Zukunft Mängel bemerkbar machen, an wen wende ich mich bzgl. Garantieansprüche, da es ja keine Möglichkeit des Austauschen gibt? Noch dazu kommt, dass das Möbelhaus Finke in 03.2019 von der Höffner- Gruppe übernommen wurde. Kann ich die Annahme verweigern, sollten beim Aufbau Mängel sichtbar sein?
Frage Nummer 3000121941

Antworten (2)
micle
Gesetzliche Ansprüche aus einem Kaufvertrag bestehen gegenüber dem Vertragspartner, in diesem Fall dem Möbelhaus. Der Ausfall des Lieferanten des Vertragspartners änder daran nichts. Wenn der Betrieb des Vertrgspartners von einem neuen Eigentümer übernommen wurde, übernimmt ein neuer Eigentümer alle Verpflichtungen , z.B. aus bestehenden Kaufverträgen.
Alles andere, z.B. zur Abnahme, ist spekulativ und entbehrt jeder Grundlage.
Skorti
Natürlich kannst du die Annahme verweigern.
Kein Mensch kann dich zwingen, dies Jugendzimmer anzunehmen.

Da es sich sicher nicht um ein Haustürgeschäft gehandelt hat, kannst du nicht die Zahlung verweigern. Du hast einen Vertrag geschlossen und der ist gültig. Wenn du also gerne ohne eine Gegenleistung zahlst, verweigere die Annahme.