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Gast

einstweilige Verfügung

Ich bin schwanger und lebe mit meinem Mann aber nicht mehr zusammen. Meine Schwiegermutter bedroht mich massiv. Sie schlägt mir die Kinder aus dem Bauch usw. Leider habe ich bis auf einen Brief keine w Beweise. Ist es trotzdem möglich eine einstweilige Verfügung zu erwirken?
Frage Nummer 3000102246

Antworten (2)
dschinn
warst du schon bei der Polizei?
Cheru
Schon die Bedrohung ist eine Straftat. Stelle bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige UND Strafantrag. Schreibe die strafbaren Vorfälle genau und ohne Übertreibung auf. Ergänzend kannst Du beim nächsten Vorfall sofort die Polizei anrufen und um Hilfe bitten.