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Gast

Erbangelegenheit/beide Rentner/Ehefrau verstorben

Ehefrau verstorben, 2 Kinder aus 1. Ehe der Frau, 2. Ehe keine Kinder alle Vermögen einschl. Konten laufen nur auf den Ehemann. Vermögen durch den
Verkauf von 2 kleinen Firmen. Diese wurden in der Ehe nur vom Ehemann gegründet und mit der pers. Haftung desselben verbunden. Sonst, ausser Renten keine weiteren Einkommen. Keine gemeinsame Konten, nur der Ehemann ist Konteninhaber, Eigentumswohnung im Grundbuch nur auf Ehemann eingetragen. Fällt hier Pflichtteil für die beiden Kinder-?
Frage Nummer 3000277711

Antworten (3)
ingSND
Ich gehe fest davon aus, dass ein Pflichtteil anfällt.
Ehepaare ohne Ehevertrag leben in einer "Zugewinngemeinschaft". Während der Ehe kann jeder seins haben, aber beim Ende, sei es durch Scheidung oder Tod, findet ein "Zugewinnausgleich" statt. Was Du in die Ehe mit hineingebracht hast, das bleibt Dir mit dem Wert von damals erhalten. Aber alles, was während der gemeinsamen Ehe an Vermögen entstanden ist, auch mögliche Wertsteigerungen von dem, was schon am Anfang Dir gehörte, wird geteilt. Wenn Du also die zwei Firmen WÄHREND der Ehe gegründet hast, dann geht das Vermögen aus dem Verkauf in den Ausgleich.
Vereinfacht ausgedrückt: die Hälfte von Eurem gemeinsamen Vermögen gehört Deiner Frau. Davon erbst Du gesetzlich die Hälfte. Es verbleibt also rechnerisch ein Viertel Eures gemeinsamen Vermögens, das die Kinder aus erster Ehe erben, jeder von denen also ein Achtel.
Gibt es ein Testament, dass die Kinder enterbt, verbleibt immer noch ein Pflichtteil von jeweils einem Sechzehntel.
Ob das tatsächlich so ist, hängt vom Zugewinnausgleich, von den Zeitpunkten vor/nach Eheschließung, nagel mich also nicht auf die Höhe fest.
Definitiv aber sind Deine Stiefkinder berechtigt, die Hand aufzuhalten.
ingSND
Meines Erachtens ist ein Berliner Testament nichts anderes als ein "temporäres" Enterben ("Papa kriegt erstmal alles, ihr seid erst nach seinem Tod dran").
Auch da kann man auf der Auszahlung des Pflichtteils bestehen, ist dann aber auch für das spätere Resterbe auf ein mögliches Pflichteil beschränkt.
Skorti
Da steht nur, es gibt keine Kinder aus der zweiten Ehe. Da steht nichts ob der Mann ggf. auch eine frühere Ehe, ebenfalls mit Kindern hatte.