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Gast

Erbberechtigung

Meine Oma hat meinem Vater/ ihrem Sohn/ ihr Haus überschrieben. Mein Vater ist verstorben, Oma lebt noch. Wer erbt das haus von meinem Vater?
Frage Nummer 3000288370

Antworten (8)
Vandit
Das kommt darauf an, wann die Überschreibung stattgefunden hat.
rayer
Es kommt auch darauf an, was in der Übertragungsakte steht. Durchaus möglich, das ist geregelt und das Haus fällt einfach an die Oma zurück.
ingSND
Das Haus gehört Deinem Vater, nach seinem Tod erben seine Erben, wie immer - entweder nach Testament oder gesetzlich, auf jeden Fall mal Ehefrau und Kinder.
Das Ganze steht dann aber unter dem Vorbehalt, dass Oma die Schenkung widerrufen kann (vielleicht muss, wenn sie verarmt). Bis zu 10 Jahre nach der Schenkung müssten die Erben dann schlimmstenfalls einen (jedes Jahr um 10% sinkenden) Teil zurückzahlen.
ingSND
kleine Korrektur: das mit den 10% weniger jedes Jahr gilt sicher nur für den Fall, dass das Sozialamt die Rückabwicklung fordert.
Es mag sein, dass es auch in anderen Fällen gilt, das weiß ich nicht.
Und natürlich kann es Gründe geben, aus denen Oma komplett rückabwickeln kann. Das müsste dann aber in dem notariellen Vertrag aufgelistet sein, den beide bei der Übertragung geschlossen haben.
mantrid
Wer deinen Vater beerbt, wird in dem Erbschein stehen, den du beantragen kannst. Sollte weder ein Testament vorhanden sein, noch in der damaligen Überschreibung anderes vereinbart worden sein, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehefrau (sofern noch lebend) erbt die Häfte, die Kinder den Rest. Bist du Einzelkind und sollte deine Mutter bereits verstorben sein, wärest du bei der gesetzlichen Erbfolge Alleinerbe. Gewissheit bringt der Erbschein.
Vandit
Der Schenker hat durchaus das Recht, beim Tod des Beschenkten die Immobilie wieder an sich zu ziehen. Da entsteht kein Erbe für die Erbberechtigten des Vaters/Sohnes.
ingSND
Ich hatte schon geschrieben, dass es Rückforderungsgründe geben kann. Der Tod des Empfängers KANN ein solcher Grund sein:
a) wenn er keine Erben hat und
b) wenn es vereinbart wurde
a) trifft hier nicht zu, über b) wissen wir nichts. So oder so hat diese Möglichkeit nichts mit dem zeitlichen Abstand zwischen Schenkung und Tod zu tun.
rayer
Hier schrieb kürzlich jemand, das Erb- und Familienrecht sind die Kernkompetenzen eines Notars.
In der Regel wird ein Notar bei Schenkungen beide Parteien dahingehend beraten, auch wenn mancher das nicht glaubt, dass b) durchaus üblich ist. Die Gründe sind vielfältig. Man will als Erblasser gerade durch Schenkungen die gesetzliche Erbfolge in seinem Sinn beeinflussen. Das sind nicht nur steuerliche Gründe.
Fall aus dem Umfeld: Nach der Scheidung wurde der Zugewinn ausgezahlt, das Haus ans Kind verschenkt. Sollte das beschenkte Kind früher sterben als der Erblasser, soll die Exfrau nicht auch noch erben, also fällt das Haus im Todesfall des Kindes wieder an den Erblasser zurück und bleibt in der Familie.