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Gast

Erbfolge unter Voll- und Halbgeschwistern?

Ich bin ledig ohne Eltern und ohne Kinder. Es existieren zwei Brüder = 1 Vollbruder (verheiratet) mit Kind und 1 Halbbruder (verheiratet) mit Kindern. Zu welchen Teilen sind meine Brüder erbberechtigt? Alle drei Kinder hatten die gleiche Mutter.
Frage Nummer 3000101815

Antworten (2)
dschinn
Und wer genau ist (eventuell ja auch nur theoretisch) gestorben und will nun vererben?
mantrid
Das Gesetz kennt bei der Erbfolge nur Abkömmlinge. Und da Halbgeschwister eben keine Halbabkömmlinge (gibt es im Recht nicht) sondern Abkömmlinge sind (in diesem Fall der Mutter), dürfte die Frage damit beantwortet sein. Ich gehe mal davon aus, dass Fragesteller und potentieller Erblasser identisch sind. Einen Pflichtteilsanspruch haben Abkömmlinge nicht, können also per Testament enterbt werden. Per Testament kannst Du auch Nichten oder Neffen als Erben einsetzen, dann gehen die Geschwister leer aus.