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zornellily

Wer erbt bei Erbausschlagung?

Der Verstorbene hat weder Frau noch Kind.
Es lebt die Mutter und zwei Geschwister des Verstorbenen. Jeder der Geschwister hat ein Kind.
Was muss getan werden, wenn die Mutter alles erben soll?
Müssen die Geschwister und die Kinder der Geschwister das Erbe ausschlagen?
Was ist, wenn die Geschwister und die Kinder der Geschwister das Erbe ausschlagen und die Mutter dann verstirbt?
Erbt dann keiner, da die Geschwister und die Kinder der Geschwister das Erbe ausgeschlagen haben?
Frage Nummer 3000084098

Antworten (4)
Miracle
Die Geschwister und deren Kinder müssten das Erbe ausschlagen. Sind die Kinder minderjährig können sie das Erbe nicht ausschlagen.
Wenn die Mutter verstirbt beerben die Geschwister und deren Kinder die Mutter.
DerDoofe
So wenig Worte - soviel Unsinn. Gut, dass die Rolle der Ehefrau außen vor bleibt. Aber es interessiert mich schon: Wie heißt denn die Ehefrau?
Skorti
@ing
Stimmt nicht ganz was du gesagt hast. Die Geschwister erben nur nichts, wenn beide Elternteile noch leben.
Wenn nur noch ein Elternteil lebt, erbt dies die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Geschwister.
(Bzw. an die Nachfahren des verstorbenen Elternteils)
Erben 2. Ordnung
DerDoofe
ing behauptet auch , dass die Kinder der Geschwister bei einer Ausschlagung nicht mehr befragt werden. Das ist Quatsch. Bei minderjährigen Erbberechtigten setzt das Gericht einen sog. Ergänzungspfleger ein. Der entscheidet über Annahme oder Ausschlagung.

Jeder Blutsverwamdte ist erbberechtigt! Ob es allerdings etwas gibt, hängt davon ab, ob höher in der Rangfolge bereits angenommen wird.

Es kommt auch in Deutschland immer wieder vor, dass weit entfernte Verwandte von einer Erbschaft überrascht werden, obwohl sie von dem Erblasser keinerlei Kenntnis hatten.

Auf keinen Fall erbberechtigt sind dagegen nicht existente Ehefrauen.