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Gast

Erwachsenenadoption

Ich lebe mit meinem Lebensgefährten (Verlobten) seit über 11 Jahren zusammen. Mein Partner wollte bereits meine Tochter, als sie noch minderjährig war adoptieren, was auf Grund der Ablehnung des leiblichen Vaters nicht möglich war. Nun ist sie volljährig und wir wollen jetzt gemeinsam eine Adoption beantragen. Leider sind die leiblichen Kinder meines Partners dagegen. Grund sind ganz sicher die Gedanken über ihre spätere Erbschaft. Können wir dadurch Probleme bei unserem Vorhaben haben? Wenn ja, was können wir tun um die Adoption trotzallem zu bewirken?
Frage Nummer 3000293631

Antworten (6)
Vandit
Die leiblichen Kinder haben keinerlei Mitspracherecht. Stellt (evtl. mit Hilfe eines Anwalts) zusammen mit der Tochter den Antrag. Die Aussichten sind bei diesen Voraussetzungen recht gut.
dschinn
Ja dann sprecht doch mal mit den leiblichen Kindern und hört euch ihre Bedenken mal genauer an?
rayer
Da gibt es jede Menge rechtliche Hürden. Es gibt auch noch ein nicht zu unterschätzendes Gegenargument:
"Die Beteiligten können zur Adoption noch so wild entschlossen sein – aus ihren Plänen wird unter Umständen nichts, wenn sich die eigenen Kinder dagegen sträuben. Denn eine Adoption darf nicht ausgesprochen werden, wenn die Interessen der Kinder der Adoptiv­eltern oder des Adoptivkindes in spe dagegen sprechen und über­wiegen. Schließ­lich kann die neue Familien­konstellation zum Beispiel dazu führen, dass eine Erbschaft unter mehr Erben als zuvor geteilt werden muss."
(Copy&paste)
Vandit
Kopieren - ohne zu begreifen. Wie üblich.
rayer
Wie üblich. Lesen ohne zu begreifen nenn ich das.
ingSND
Tatsächlich werden die leiblichen Kinder bei Gericht angehört und das Gericht wird einer Adoption nicht entsprechen, wenn die Interessen der leiblichen Kinder "überwiegen".
Ob das der Fall ist ... Mein Gerechtigkeitsempfinden sagt "Nein". Das Kind lebt seit Jahren im eigenen Haushalt, die Bindung ist da. Warum heiratet Ihr eigentlich nicht, das würde hier ggf ein zusätzliches Argument bringen, weil dann die Tochter über die Mutter erbberechtigt würde. Ein Bekenntnis zum Kind ohne Bekenntnis zur Mutter erscheint mir ungewöhnlich. Leute pfeifen entweder auf Konventionen, dann heiraten sie eben nicht, dann adoptieren sie aber auch nicht. Oder umgekehrt ...
Übrigens: Achtung, falls Ihr in seinem Haus lebt. Ohne Trauschein und ohne Testament sitzt Du innerhalb von vier Wochen mittellos auf der Straße, wenn Deinem "Verlobten" etwas passiert und es keine testamentarische Vereinbarung gibt. Gerade vor Kurzem im Bekanntenkreis erlebt. Die Frau wohnt mit fast 60 wieder bei ihren Eltern im alten Kinderzimmer ...

Oft hilft es, mit den eigenen Kindern zu sprechen. Wenn das nichts hilft: Man kann auf die harte Tour ein Testament aufsetzen, dass die Tochter als Alleinerbin einsetzt. Dann bekommen die Kinder nur noch den Pflichtteil, also jeder ein Viertel. Anschließend bietet man ihnen einen Erbvertrag an, das jedes der Kinder gleichmäßig bedenkt, wenn sie der Adoption zustimmen. Das sollte wirken.