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Gast

falsche Ware erhalten

Ich habe auf eine Bestellung die falsche Ware erhalten. Wie lange muß ich Diese aufbewahren?
Frage Nummer 3000266693

Antworten (4)
Skorti
Wenn du etwas bestellt hast und es wurde was falsches geliefert, musst du es meines Wissens zurücksenden. Nur wenn dir ohne Bestellung, also unverlangt Ware zugeschickt wird, darfst du sozusagen Abholung verlangen und die Ware einen Zeitraum lang zu den bei dir üblichen Bedingungen aufbewahren. Es kann kein Lieferant von dir verlangen, die nicht bestellte Ware besser aufzubewahren, als du es üblicher Weise machst. Aber wie lang, hängt wohl auch vom Warenwert ab.
Skorti
Eben, ich hatte doch ausdrücklich zwischen unbestellter Ware, die man weder bezahlen noch selber zurückschicken muss, und einer (wahrscheinlich versehentlich) falsch gelieferten Ware, wie in der Frage genannt, unterschieden.
Bei einer fehlerhaften, aber bestellten, Lieferung, muss man sicher nicht die Rücksendung bezahlen, aber zurücksenden sollte man diese. Ob man rechtlich verpflichtet ist, weiß ich nicht, aber ich will ja entweder mein Geld wieder oder die korrekte Lieferung.
Cheru
Die Aufbewahrungsdauer hängt auch etwas von der Ware ab: Wenn Du das Zeug wieder loswerden willst, dann setze dem Verkäufer eine angemssene Frist für eine Vereinbarung zur Abholung oder Rücksendung. Du musst bei der Rücksendung helfen, aber sie nicht bezahlen. Die angemessene Frist kann bei sperrigen Dingen kürzer sein, bei kleinen oder hochwertigen Dingen sollte sie länger sein. Angemessen eben.
Skorti
@Kackmann
Aber das hat doch auch keiner geschrieben. Wenn du den Satz mit einer Adressierung an mich bringst, hört sich das an, als würdest du mir irgendwo widersprechen. Nur inhaltlich sehe ich keinen Unterschied.