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Leoni Dietrich

Wie sieht es bei Online Auktionen mit dem Rückgaberecht aus?

Ich würde mir gerne online eine neue Anlage ersteigern. Kann ich diese zurück geben, wenn sie nicht richtig funktioniert?
Frage Nummer 5096

Antworten (3)
Frank Werner
Wenn du deine Anlage bei einem gewerblichen Händler kaufst, hast du natürlich ein Rückgaberecht! Kaufst du von einer Privatperson, muss der Verkäufer in seiner Beschreibung einen Hinweis darauf machen, das kein Rückgaberecht besteht, da es ein Privatverkauf ist. Ich hoffe ich konnte dir helfen :)
Lisa Graf
Ich glaube nicht, dass du bei Auktionen etwas zurück geben kannst. Das sind meist Privatanbieter und die übernehmen ja keine Haftung für ihre Sachen. Wenn du sicher gehen willst, dann musst du wohl in ein Geschäft gehen. Aber bisher hatte ich immer Glück.
neonobby
Das kommt drauf an, bei wem gekauft wurde. Ist der Anbieter gewerblich, besteht das normale Rückgaberecht von zwei Wochem gem. dem Fernabsatzgesetz. Ist er privat besteht dieses Recht nicht, es sei denn es handelt sich um offensichtlichen Betrug oder Täuschung (falsches Bild, irreführende Produktbeschreibung). Dann das Geschäft nichtig.