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Gast

Feuerwehreinsatz bei Autounfall, wer zahlt?

Bei Autounfall hat meine Kfz Versicherung für Feuerwehreinsatz nicht
bezahlt. Begründung : Das Ich keine Schutzbrieb abgeschlossen habe.
2500 Euro muss ich selbst bezahlen. Wer kann mir helfen.
Frage Nummer 3000281089

Antworten (2)
ingSND
Die HPflV zahlt Rettungseinsätze (also Schutz von Leib und Leben) und sie zahlt Maßnahmen zur Minimierung der Folgekosten (wenn irgendwo der Tank ausläuft und das Zeug gebunden werden muss, bevor es in Walachei läuft).
Alles andere (z.B. Reinigung der Fahrbahn oder Ähnliches) ist sehr undurchsichtig geregelt. Da kommt es auf die Gemeindesatzung an, auf Schuldfrage, Fahrlässigkeit oder Ähnliches. Das kann Dir hier niemand beantworten und bei 2500 würde ich tatsächlich auch zum Anwalt gehen. Bist Du im ADAC? Da gibt es meines Wissens eine kostenlose Erstberatung für Mitglieder.
Die Versicherung würde ich übrigens wechseln. Nach einem Schaden kannst Du das, ohne das Versicherungsjahr abwarten zu müssen. Denn die Aussage mit dem "Schutzbrief" ist hanebüchen. Die Aufgaben eines Schutzbriefes haben mit der Feuerwehr bei einem Unfall nix zu tun. Eventuell bräuchtest Du Vollkasko und hast sie nicht - aber Schutzbrief ist unsinnig.
Valenzii
Wenn es zu einem Autounfall kommt und die Feuerwehr gerufen werden muss, stellt sich oft die Frage, wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes aufkommt. Grundsätzlich gilt: Im Falle eines Unfalls oder einer akuten Gefahrensituation hat die Feuerwehr die Pflicht, schnell zu handeln und Hilfe zu leisten, unabhängig davon, wer dafür letztendlich aufkommt.

In der Regel werden die Kosten für den Feuerwehreinsatz von der Gemeinde oder Stadt getragen, in der der Unfall stattgefunden hat. Diese Kosten sind Teil des allgemeinen Haushalts und werden aus Steuermitteln finanziert. Wenn der Unfall jedoch durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unfallverursachers verursacht wurde, kann dieser zur Kasse gebeten werden. Auch wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt, bei dem der Unfallverursacher keine Versicherung hat, kann er für die Kosten des Feuerwehreinsatzes haftbar gemacht werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für den Feuerwehreinsatz nur ein Teil der Kosten sind, die im Zusammenhang mit einem Autounfall entstehen können. In der Regel müssen die Beteiligten die Kosten für Schäden an Fahrzeugen, Sachschäden und Verletzungen selbst tragen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen und sicherzustellen, dass Sie nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die Sie nicht tragen müssen.