['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Fitnessvertrag | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Fitnessvertrag

Kann man von einem Fitnessvertrag durch ein ärztliches Attest zurücktreten, in dem drinnen steht, dass man sportunfähig ist und nichts konkretes erklärt?
Frage Nummer 3000066375

Antworten (7)
Rentier_BV
Hallo Gast
Kann man von einem Auto Leasing Vertrag zurücktreten, wenn man amtlich bescheinigt bekommt, dass man kein Auto fahren kann?
Warum nimmst du nicht dei Attest, gehst zum Fitness Center, zeigst es und sagst Tschüss?
Dann entwickelt sich was, das du notfalls mit einem Anwalt ausfechten musst.
Und?
dämmerts?
Jaaa, du gehst gleich zum Anwalt.
R.
netter_fahrer
Kommt darauf an, wie lange sportunfähig:
"Die sofortige Kündigung des Fitnessclubvertrags aufgrund von Krankheit ist erlaubt und gerichtlich anerkannt. Ihr Fitnessstudio muss eine derartige Kündigung akzeptieren. Bestätigt Ihnen Ihr Arzt, dass Sie keinen Sport mehr im Fitnessstudio machen dürfen, so reichen Sie das ärztliche Attest zusammen mit Ihrer Kündigung ein. Ihr Sportstudio muss die vorgelegte Bescheinigung akzeptieren, es darf Sie nicht zu einem anderen Arzt bzw. zu einem angeblich speziell für das Fitnessstudio zuständigen Arzt schicken. Auch ein Verweis auf einen Amtsarzt ist nicht erlaubt. Ergibt sich aus Ihrem beigefügten Attest, dass Sie derzeit dauerhaft keinen Sport machen können, so kann Ihr Fitnessclub hiergegen keine Einwendungen vorbringen.

Wichtig ist, dass die Sportunfähigkeit mindestens bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit andauert.

Sollten Sie jedoch nur für einen bestimmten abgrenzbaren Zeitraum sportunfähig sein, der nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit reicht, so muss das Fitnessstudio keine Kündigung akzeptieren. Stattdessen kann es Sie für die in der ärztlichen Bescheinigung benannten Monate vom Vertrag befreien und die Zahlungspflicht der Mitgliedsbeiträge vorübergehend pausieren."
Quelle: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/
netter_fahrer
@rentier: Nonsens, das Vertragsrecht ermöglicht eine ganze Reihe verschiedener Vertragsbedingungen.
Dein Beispiel hinkt: Ein Leasingvertrag ist, wie ein Vertrag mit einem Fitnessstudio, eine Art Mietvertrag, kann und darf aber auch vorzeitig gekündigt werden.
Man kann prinzipiell jeden Vertrag auch vorzeitig kündigen, muss dem Vertragspartner aber u.U. Schadenersatz leisten - wie und was, steht im BGB.
Was wären denn z.B. im Fall des TE bei Schwangerschaft oder Umzug aus beruflichen Gründen, bei Autoleasing Fahrunfähigkeit durch Unfall? Lies mal meinen Link oben.
Rentier_BV
Du bist vielleicht ein netter Fahrer, aber Sarkasmus verstehst du nicht gleich?
R.
DerDoofe
Nachdem ing793, die selbst ernannte Preziose in Justizias nicht vorhandener Krone, bereits ultimativ vorgeben hat, wie die rechtliche Beurteilung dieses Einzelfalles zu gestalten ist, erlaube ich mir trotzdem einen kleinen Hinweis: Der Fragesteller spricht von Rücktritt vom Vertrag. Es ist keine Rede von der Kündigung eines Vertrages.
netter_fahrer
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht immer dasselbe wie dessen Kündigung. (Nebenbei: Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht von jedwedem Vertrag; nur im Onlinehandel und bei sog. Haustürgeschäften).
Rücktritt wäre möglich, wenn der Vertragspartner seine vertragliche Pflicht nicht erfüllt, mangelhafte Ware, Arbeit o.ä. liefert, gar nicht liefert, die Ware nicht die zugesagten Eigenschaften hat etc.
Ist hier nicht, sondern umgekehrt - also geht es um Kündigung des bestehenden Vertrages.
Dazu braucht's keinen Sarkasmus, sondern Antworten die weiterhelfen, finde ich.
DerDoofe
netter_fahrer, netter Versuch. Deine Ausführungen haben kein Gewicht. Es gibt sehr wohl ein generelles Rücktrittsrecht. Jedes Schuldverhältnis ist im Hintergrund von Rücktritt bedroht. Im Kfz-Handel ist Rücktritt alltäglich. Gründe sind versteckte Mängel, getürkter Tacho, verschwiegener Unfall etc. Der Kaufvertrag wird rückwärts abgewickelt. Damit erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, weil er als nicht zustande gekommen angesehen wird.

Bei einer Kündigung bleibt der Vertrag bestehen! Und damit auch Rechte und Pflichten. Insbesondere das Recht des Verkäufers auf Schadensersatz und die Pflicht des Käufers, Schadensersatz zu leisten.
Wenn bsw. eine Vertragspartei aus einem Grund, den sie nicht zu vertreten hat (Krankheit, höhere Gewalt etc.), rechtskräftig kündigt, kann die andere Partei mindestens den entgangenen Gewinn als Schadensersatz geltend machen (Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten). Kann die besagte Partei dagegen rechtskräftig von dem Vertrag zurücktreten, entsteht für die andere Partei kein Recht auf Schadensersatz. Im Gegenteil muss sie bereits in Empfang genommene Leistungen zurückerstatten.

Und noch ein sehr wesentlicher Unterschied: Im Gegensatz zur Kündigung unterliegt das Rücktrittsrecht keiner Verjährung.

netter_fahrer, in der Frage heißt es ausdrücklich ‚zurücktreten’! Alles Weitere sind Mutmaßungen, die für die Beantwortung der Frage ohne Bedeutung sind. Mit gesundem Menschenverstand kommst du in der Juristerei nicht weit.