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Gast

Frage zur Erbfolge

Eine frage die kinderlose Schwester meines verstorbenen Vaters, ist jetzt gestorben. Es gibt noch einen Halbbruder der tante gleiche Mutter die ebenfalls schon verstorben ist. Wer erbt?
Frage Nummer 3000287886

Antworten (9)
rayer
Der Staat mal auf alle Fälle.
ingSND
Deine Tante hat keine Kinder und hatte nie welche, dann erben ihre Eltern zu gleichen Teilen.
Beide sind auch schon tot, dann kommen deren Kinder zum Zuge.
Der Vater, also Dein Opa, hatte zwei Kinder, neben Deiner Tante noch Deinen Vater. Der tritt jetzt an Stelle des Opas und erbt dessen Teil, also die eine Hälfte des Erbes der Tante. Da Dein Vater auch schon tot ist, geht dieser Teil weiter an Dich (bzw zu gleichen Teilen an Dich und Deine Geschwister, falls es welche gibt).
Die Mutter, also Deine Oma hatte drei Kinder. Ihr Anteil geht zu gleichen Teilen an Deinen Vater (und von da aus zu Dir) und den Halbbruder.
Summa summarum: ein Viertel des Erbes Deiner Tante geht an ihren Halbbruder, drei Viertel an Dich (und Deine Geschwister).
Die Aufstellung lebt davon, dass in der Generation der Großeltern drei Leute sind, der Halbbruder Deiner Tante auch der Halbbruder Deines Vaters ist. Falls da mehr waren, musst Du Dir das selber herleiten, das Prinzip sollte aber klar sein. Und es setzt durchgehend gesetzliche Erbfolge in D voraus.
murphyfrank
Ich würde mal sagen der Halbbruder, da er in der Linie der Verwandten eine Stufe höher steht als ein Neffe/ eine Nichte. Wenn er (aus welchem Grund auch immer das Erbe ausschlägt) kommen die Neffen und Nichten dran. Wenn ein Testament da ist (erfährst Du über das zuständige Amtsgericht) kann die Erbfolge anders ein sein. Sofern vorher keine Schenkung (auch anteilig) erfolgte, erbt der Staat vom kpl. Erbe mit. Da gibt es Freibeträge, je nachdem in welchem Verwandschaftsverhältnis man steht. Ehegatten haben 200.000€ frei. Neffen und Nichten 20.000€. Der Betrag X wird vom Vermögen abgezogen, der Rest wird versteuert. Das ist die sogenannten Erbschaftssteuer.
rayer
Tja, wem schenkt man nun Glauben. Ein Fall 2 Meinungen.
Wer bietet mehr?
Gefühlt bin ich ja bei Murphy, Halbgeschwister sind für meine Begriffe gleichgestellt mit Vollgeschwistern und kommen vor Neffen/Nichten.
ingSND
@rayer: das deutsche Erbrecht geht nach Linien. Es erben die Linien des Bruders und des Halbbruders, die sind auf einer Höhe.
Wenn der Bruder tot ist, treten seine Nachfahren an seine Stelle und so weiter.
Und weil Erbschaften nicht seitwärts vergeben werden, sondern man eine Generation zurückgeht und von da aus verteilt, bekommt die Linie mit zwei gemeinsamen Elternteilen doppelt so viel wie die Linie mit einem gemeinsamen Elternteil.
ingSND
Ich lege meine Hand für die genaue Aufteilung nicht ins Feuer, bin mir aber bei der Richtung recht sicher.
Dass der Halbbruder alleine erbt, weil "er näher dran" ist, ist jedenfalls Unsinn.
Vandit
Halbgeschwister sind beim Erben den Vollgeschwistern gleichgestellt. M.a.W. Geschwister erben, Neffen und Nichten erst einmal nicht. Erst wenn Geschwister tot sind (und hier bringen wir mal zu Recht Tote ins Spiel), dann erben Neffen und Nichten.
Auch der lächerliche Freibetrag von 20.000,00 ist richtig angegeben. Und als kleines Schmankerl hat der Staat sich noch ausgedacht, z.B. Aktien zum Todeszeitpunkt zu bewerten. Was bedeutet: Sinken die Aktien danach, wird dennoch der Wert zum Todeszeitpunkt angesetzt. Steigen sie? Glück gehabt?
Dies nur, um auch mal ein bisschen unütze Eventualitäten ins Spiel zu bringen.
rayer
Ich habe dabei allerdings ein Problem, die Generation zurück ist auch schon tot. Das Tote erben wäre mir neu.
ingSND
Sind sie nicht
Zitat anwalt.de:
"Wenn der Erblasser kein Testament errichtet hat, bestimmt sich das Erbrecht von Halbgeschwistern nach der gesetzlichen Erbfolge.

1. Erbrecht von Vollgeschwistern neben Halbgeschwistern

Halbgeschwister sind wie Vollgeschwister und die Eltern des Erblassers, Erben zweiter Ordnung. Hinterlässt ein alleinstehender kinderloser Erblasser, dessen Eltern bereits verstorben sind, Vollgeschwister und Halbgeschwister, so erben die Voll- und die Halbgeschwister. Für die Berechnung des Erbteils der Geschwister ist zunächst festzustellen, dass der Erbteil der Eltern des Erblassers jeweils ½ betragen hätte, wenn sie noch gelebt hätten. Diese Erbteile werden wegen des Vorversterbens der Eltern sodann auf die Geschwister des Erblassers aufgeteilt. Sind beispielsweise ein Bruder und ein Halbbruder (väterlicherseits) des Erblassers vorhanden, so erbt der Bruder die gesamte Hälfte der Mutter und daneben die Hälfte der Hälfte des Vaters, insgesamt damit ¾. Der Halbbruder hingegen erbt nur die Hälfte der Hälfte des Vaters, das heißt ¼. Der Erbanteil der Halbgeschwister beträgt somit nur die Hälfte des Anteils des Elternteils, den sie mit dem Erblasser gemeinsam haben. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Erbschaft Geschwister des Erblassers lediglich bedacht werden, wenn keine Erben erster Ordnung existieren, dieser also Zeit seines Lebens kinderlos und ledig blieb."
Zitat Ende