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Gast

Fragen zur Arbeitslosenversicherung

Guten morgen
ich hätte 2 fragen

1) Wenn man es nicht geschafft hat sich spätestens 3 Monate vor auslaufen des Arbeitsvertrages arbeitssuchend zu melden und angenommen 3 Wochen zu spät ist, bekommt man dann im falle der Arbeitslosigkeit die selbe ALGsperre von einer Woche wie wenn man sich nur 1 oder 2 Tage zu spät arbeitssuchend meldete?

2) Angenommen man meldet sich am 3. Februar Arbeitssuchend zum 30. April (das wären 12 Wochen und 2 Tage, also von der Zeit her über 3 Monate) , würde man im falle der Arbeitslosigkeit eine sperre bekommen weil man sich hätte im Januar schon melden müssen?
Frage Nummer 3000260507

Antworten (1)
ingSND
zu 1) nach meinem Verständnis der Formulierungen erhält man eine Woche Sperrfrist, wenn man sich verspätet meldet. Der Umfang der Verspätung wird nirgends thematisiert, die Antwort auf die Frage wäre also "ja".
zu 2) "12 Wochen und zwei Tage" sind zu keinem Zeitpunkt des Jahres "von der Zeit her über 3 Monate", es sind IMMER weniger. Im übrigen bedeutet "Monat" eben "Monat". Wenn das Arbeitsverhältnis am 30.04. endet, dann muss ich mich spätestens am 30.01. melden, da reicht m.E. noch nicht einmal der 31.01., die Antwort auf die Frage wäre also auch "ja".