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Gast

Gehaltszahlung

Hallo,
Ich habe am 8.10 einen meine Arbeit angefangen wie vertraglich vereinbart im Vertrag steht das das Gehalt nachträglich am folgemonat gezahlt wird .
Am 26.11 hatte ich einen wegeunfall auf dem weg zu Arbeit Diagnose Außenbandriss krankgeschrieben erstmal bis zum 10.12 und Verlängerung bis 03.01.2021. am 15.12 erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Kündigung mit der Kündigungsfrist von 14 Tagen .
Also müsste ich trotz krank für den Dezember noch Gehalt bekommen bis heut ist noch nichts auf dem Konto . Ab wann befindet sich der Arbeitgeber im Verzug wenn nachträglich gezahlt wird?

Im November war Zahlungseingang vor dem 01 und im Dezember genau zum 1.
ab wann mahne ich ihn an oder bekomme ich aufgrund der Krankmeldung kein Geld ?
Frage Nummer 3000260603

Antworten (1)
ingSND
Gesetzlich hat der AG Zeit bis zur Mitte des Folgemonats, er ist also noch nicht "in Verzug".

Allerdings würde ich bei der Situation davon ausgehen, dass das entweder vergessen wurde oder man Dir die Zahlung verweigern will.
Was davon zutrifft, klärt ganz schnell ein kurzes Telefonat mit der Personalabteilung. Bei "vergessen" bekommst Du das Geld sehr schnell, bei "verweigern" erst nach dem Prozess beim Arbeitsgericht.