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HerrVoigt1952

Geht man bei einer Limited-Gründung anders vor, als wenn man eine GmbH gründet?

Frage Nummer 7836

Antworten (4)
Heraklit1970
Ja!
Sie müssen die Limited in England gründen und in Deutschland eine Niederlassung für den Geschäftsbetrieb.
Klabautermann
Die "Limited" ist die englische Variante der GmbH, also einer Gesellschaft, bei der die Haftung des/der Inhaber begrenzt ist. Insoweit hat Heraklit1970 das schon richtig beschrieben.
Aber: Vermutlich finden Sie hier keine ausreichende Hilfe. Ich rate Ihnen, ein Anwaltsbüro zu Rate zu ziehen, was auf "Internationales Gesellschaftsrecht" spezialisiert ist. Sie laufen sonst Gefahr, dubiosen Beratern auf den Leim zu gehen.
Ganz wichtig: Sprechen Sie schon zu Beginn des ersten Beratungsgesprächs bei den Anwälten über die entstehenden Kosten. Sie können dann immer noch canceln, wenn das zu viel ist.
longjohhn
Da dies eine englische Gewerbeform ist, musst du dich an den englischen Staat wenden. Das wiederrum setzt voraus, dass du entweder dort einen Vertreter oder eine Addresse hast. Auch unterscheidet sich das englische REcht natürlich vom Deutschen. Lese hier doch mal nach:http://www.foerderland.de/651.0.html.
Angelika Arnold
Servus, na sicher. Eine Limited ist ein Unternehmen, dass bei britischen Behörden gegründet und registriert wird. Außerdem benötigst Du nicht so viel Stammkapital wie bei der Gründung einer GmbH in Deutschland. Und es geht wesentlich schneller (in der Regel wenige Tage) und unkomplizierter.