Geld verschenkt !
Leider muss ich Geld vom Jobcenter beantragen, weil die Rentenversicherung schläft.
Im Antrag wird gefragt ob man innerhalb der letzten 10 Jahre Geld verschenkt habe.
Ja hab ich , vor 3 Jahren 15000 an meinen Sohn.
Angeben oder nicht 🙄🤷♀️⁉️
Im Antrag wird gefragt ob man innerhalb der letzten 10 Jahre Geld verschenkt habe.
Ja hab ich , vor 3 Jahren 15000 an meinen Sohn.
Angeben oder nicht 🙄🤷♀️⁉️
Antworten (5)
Angaben muss man es, falsche Angaben im Antrag sind Betrug. Tatsächlich kann das JC fordern, dass das Geld vom Beschenkten zurückgezahlt wird. § 528 BGB: Rückforderung bei Verarmung des Schenkers.
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Drei Jahre sind vergangen, d.h. 30% des Geldes verbleiben bei Deinem Sohn.
Den Rest muss er theoretisch zurückgeben, wenn Du in Not gerätst (wären dann 10.500€).
Nach meinem Verständnis wird das Deinem Vermögen zugeschlagen. Liegt die Summe aus Deinem aktuellen Vermögen und der Rückzahlung Deines Sohnes innerhalb des Schonvermögens, passiert da erst mal nix.
Nicht-Angeben ist strafbar und sie bekommen es raus, wenn es über Konten gelaufen ist.
Den Rest muss er theoretisch zurückgeben, wenn Du in Not gerätst (wären dann 10.500€).
Nach meinem Verständnis wird das Deinem Vermögen zugeschlagen. Liegt die Summe aus Deinem aktuellen Vermögen und der Rückzahlung Deines Sohnes innerhalb des Schonvermögens, passiert da erst mal nix.
Nicht-Angeben ist strafbar und sie bekommen es raus, wenn es über Konten gelaufen ist.
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Wenn ich es richtig verstehe, bist Du nur in Not, weil Dir zustehendes Einkommen (Rente) nicht ausbezahlt wird.
Bereite Dich also darauf vor, bei Nachzahlung der Rente das komplette Bürgergeld zurückzahlen zu müssen. Eigentlich brauchst Du jetzt einen zinsfreien Übergangskredit und keine Sozialhilfe. Weiß hier jemand, ob und wo man sowas aus seriöser Quelle bekommt?
Bereite Dich also darauf vor, bei Nachzahlung der Rente das komplette Bürgergeld zurückzahlen zu müssen. Eigentlich brauchst Du jetzt einen zinsfreien Übergangskredit und keine Sozialhilfe. Weiß hier jemand, ob und wo man sowas aus seriöser Quelle bekommt?
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Von einem Kredit zur Überbrückung würde ich abraten. Da dann weder vom Jobcenter noch von der Rentenversicherung in die Krankenkasse eingezahlt wird, muss man sich in der Zeit freiwillig versichern, dass kann schon mal teuer sein.
Wenn ich mich richtig erinnere, ist auch das mit der Rückzahlung kein Problem, wenn die Rente rückwirkend gezahlt wird. Bei meinem Lebensgefährten wurde das Geld von der Rentenversicherung direkt an die Arge gezahlt. Da es eine Zeit gab, in der die Arge nicht zahlen wollte und die Rentenversicherung auch nicht, musste er sich 2 Jahre lang freiwillig versichern. Das Geld wurde dann allerdings auch zurückerstattet.
Ich hoffe auch, dass die Rentenversicherung nur schläft und es nicht, wie bei uns, um 5 Jahre Streit um die Erwerbsminderungsrente geht.
Wenn ich mich richtig erinnere, ist auch das mit der Rückzahlung kein Problem, wenn die Rente rückwirkend gezahlt wird. Bei meinem Lebensgefährten wurde das Geld von der Rentenversicherung direkt an die Arge gezahlt. Da es eine Zeit gab, in der die Arge nicht zahlen wollte und die Rentenversicherung auch nicht, musste er sich 2 Jahre lang freiwillig versichern. Das Geld wurde dann allerdings auch zurückerstattet.
Ich hoffe auch, dass die Rentenversicherung nur schläft und es nicht, wie bei uns, um 5 Jahre Streit um die Erwerbsminderungsrente geht.
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Ich verstehe es so, die Rückgabe ist nur in der Höhe der monatlichen Sozialleistung zu leisten. Wenn der Rentenanspruch zeitnah bewilligt wird, kann es sich nur um einen übersichtlichen Zeitraum handeln.
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