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Gast

Geliefertes Möbelstück entspricht nicht dem Ausstellungsstück

Wir haben im Januar Wohnzimmer möbel bei einem namhaften Möbelfachmarkt gekauft und seither nur Ärger. Erst wegen angeblicher Stornierung (Versehen des Verkäufers), dann plötzlicher Auslieferung im Sommer, dann doppelter Abbuchung des Betrags und nu wegen der sichtbaren (!) Rückwände. Diese haben in der Ausstellung eine Maserung, bei uns zuhause aber nicht. Auf den ersten Blick sieht es aus, als wären sie einfach falschherum befestigt. Sehen aber rückseitig genauso aus, sind verleimt und somit auch nicht austauschbar. Jetzt haben wir zig Telefonate geführt, immer von uns initiiert und sind zu keinem guten Ergebnis gekommen. Mittlerweile kosten die Möbel schon reduziert 30% weniger. Jetzt hat man uns die Ausstellungsstücke angeboten, mit einem Preisnachlass von 10%. Das finde ich für den ganzen Ärger extrem wenig...
Gibt es tatsächlich eine rechtliche Handhabe, weil die Ausstellungsstücke andere Möbel versprechen? Täuschung oder so, ein Freund meinte so...
Hat jemand eine Idee oder gibt es nur die Alternativen, o.g. Umtausch oder Möbel komplett zurückgeben (wollen wir ja eigentlich, weil die schön und für uns alternativlos sind)...
Mich ärgert das so, dass man denen ständig hinterrennen muss und will nicht, dass die so "billig" davon kommen...
Frage Nummer 3000188346

Antworten (4)
Skorti
Faszinierend. Was ist dann jetzt deine Frage?
Hier ist die Wissenscommunity, nicht der "Kotz-Dich-Aus"-Bereich.
micle
Sicher gibt es eine rechtliche Grundlage für den Kauf, in der Regel der Kaufvertrag. Wenn die gelieferte Ware über gewisse möglicherweiise im Kaufvertrag definierte zulässige Abweichungen hinaus, nicht der bestellten Ware entspricht, dann hat der Kunde das Recht sich daraus ergebende Ansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen.

Ob die Reklamation zu einer Minderung, einer Nachbesserung einem Umtausch oder einer Wandlung des Vertrags berechtigt, kann ich nicht beurteilen. Habt Ihr eine Rechtschutzversicherung? Dann fragt mal bei einem Juristen an, wenn die Gegenseite sich quer stellt. Möglicherweise hilft die Verbraucherberatung weiter, oft gibt es auch Schiedsstellen von Verbänden die vermitteln können.
cangaroo
Habt ihr ein Ausstellungsstück gekauft oder ein "individuelles" Möbelstück?

Liest sich fast so - Rückwände - das bei der Bestellung nicht alle Extrawünsche berücksichtigt wurden.
Willimi
@Cangaroo: weder noch. Es handelt sich um Massivholzmöbel, die in einem Highboard und einem Hängeschrank den Blick auf die Rückwand frei geben. In der Ausstellung hat die Rückwand eine Holz Maserung, bei den gelieferten Möbel nicht. Da schaut es aus wie eine Spanholzplatte...

@Miele: leider keine Rechtsschutzversicherung. Deshalb wollte ich hier nachhorchen. Verbraucherzentrale ist aber auch eine gute Idee.

@Skorti: tut mir leid, wenn Dir meine Frage nicht ersichtlich war. Ich fand sie klar und keinesfalls ein "Auskotzen"... So wirkt eher Dein hochwertiger Kommentar ;-)