Genehmigung der Installation einer Sat-Anlage
Kann mir die Aufstellung einer Sat-Anlage auf meiner Terrasse untersagt werden?
Antworten (7)
Nein solange du nichts unwiderrufliches tust. Heißt: musst du eine Wand einreißen, geht's nicht. Stellst du sie mit einem Ständer auf, kann es jedem egal sein. Solltest du Löcher bohren müssen, würde ich dies auch absprechen, aber wenn dir das verneint wird, gibt es andere Mittel und Wege, die Strippe ins Haus zu führen...
Meinst du wirklich Terrasse oder Balkon?! Den auf letzterem ist es einfacher zu untersagen
Offen für Berichtigungen!
Meinst du wirklich Terrasse oder Balkon?! Den auf letzterem ist es einfacher zu untersagen
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Der vemieter kann es untersagen, wenn er wichtige Gründe vorbringen kann und die TV-versorung anders (zB durch einen Kabelanschluss) gewährleistet ist.
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Nein!
Die Aufstellung auf der Terrase keines Falls, die Montage an der Fassade oder auf dem Dach unter bestimmten Umständen, in der Regel aber meist auch nicht.
Die Aufstellung auf der Terrase keines Falls, die Montage an der Fassade oder auf dem Dach unter bestimmten Umständen, in der Regel aber meist auch nicht.
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So lange die Optik des Hauses nach außen nicht beeinflusst wird und Du keine größeren Bautätigkeiten vornehmen musst!!
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@hphersel: Das ist nicht zutreffend. Zumindest nicht nach dem bis 1.5.2013 geltenden Mietrecht. Die Novellierungen sind mir noch nicht in vollem Umfang bekannt.
Selbst bei vorhandenen Kabelanschluß kann der Vermieter die Aufstellung nicht verbieten, ich habs selbst schon erfahren. Lediglich die Montage der Anlage am Gebäude kann, abhängig, von der Montagestelle und der Montageart evtl. untersagt werden.
Selbst bei vorhandenen Kabelanschluß kann der Vermieter die Aufstellung nicht verbieten, ich habs selbst schon erfahren. Lediglich die Montage der Anlage am Gebäude kann, abhängig, von der Montagestelle und der Montageart evtl. untersagt werden.
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Wenn die Terrasse von außen einsebar ist und der Nachbar sich daran stört, muß die "Schüssel" wieder entfernt werden. Und ein Loch wegen der Kabel in die Wand zu bohren, geht schon garnicht!
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Das sagt der Mieterbund dazu: klick - und damit ist meine obige Aussage korrekt. Der Vermieter kann die Genehmigung verweigern, wenn beispielsweise ein Kabelanschluss vorliegt und die TV-Versorung dadurch gesichert ist.
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