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Gast

Generalvollmacht über den Tod hinaus

Der Vater eines verstorbenen Ex-Mannes, ist verstorben und hat seiner ehemaligen Schwiegertocher sämtliche Vollmachten (auch Generalvollmacht über den Tod hinaus) gegeben. Es sind keine gesetzlichen Erben zu finden. Darf die ehemalige Schwiegertochter einen monatlichen Betrag für Instandhaltungen des Hauses und Erledigungen etc. für sich nehmen und wenn ja, was würde ihr zustehen?
Frage Nummer 3000070899

Antworten (6)
solitude32
In diesem Falle ja, selbstverständlich.
wokk
Der Vater eines Ex-Mannes . . . seine Schwiegertochter . . . bist du das eventuell?
Matthew
Der Sinn einer "Vollmacht über den Tod hinaus" ist ja gerade, dafür zu sorgen, dass notwendige Erledigungen ohne große Formalitäten erledigt werden können. Insbesondere also Instandhaltung des Hauses und dergleichen.
Oder geht es darum, darüber hinaus Geld entnehmen zu können?
umjo
wokk, warum so neugierig?
Und das Pilzrezept wird sie Dir auch nicht verraten...

Mich würde eher interessieren, welches die 'sämtlichen Vollmachten' über die Generalvollmacht hinaus sein sollen?

Bedeutung und Reichweite einer 'Generalvollmacht über den Tod hinaus' wurde hier vor 2 Jahren übrigens bereits diskutiert, siehe in die bewegte Vergangenheit dieser Community!

Und nicht zuletzt: eine sogenannte transmortale (vor Ableben und über das Ableben hinaus erteilte) Vollmacht erlaubt es dem Bevollmächtigten, auch nach dem Tod des Vollmachtgebers den Nachlass zu vertreten. Er muss dazu nicht Erbe sein!
wokk
Na ich hab ein wenig drum herum gefragt.
Die wichtigste und entscheidende Frage hat Matthew gestellt . . . .
DerDoofe
„Selbstverständlich gibt es einen gesetzlichen Erben ...“. Erben haften auch für Schulden. Deshalb erbt der Staat auch nicht, sondern das Vermögen - und nur vorhandenes Vermögen - verfällt dem Fiskus. ing, das solltest du als Erbrechtsspezialist eigentlich wissen.

Die Frage passt in ein Muster. Immer wieder kommen Fragen auf, die Widersprüche enthalten, die zu völlig anderen Ergebnissen führen, als es der Text vermuten lässt.

Die Frage stellt sich doch gar nicht. Die Schwiegertochter verfügt zwar über eine Vollmacht, jedoch ist sie keine Erbin! Da ist gar nichts, worüber sie kraft welcher Vollmacht auch immer verfügen könnte. Kein Testament - keine gesetzlichen Erben = Nachlassgericht verwaltet Erbe. Nach sechs Wochen = Finanzamt!