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Gast

Geschwindigkeit

Darf die Stadt wegen Lärmschutz die Geschwindigkeit auf 30 Km/h beschränken, obwohl schon in diesem Bereich Flüsterasphalt aufgebracht wurde?
Frage Nummer 3000290870

Antworten (3)
Skorti
Nein, dürfen sie nicht, Lärmschutzmassnahmen heben sich gegenseitig auf. Wenn da schon Flüsterasphalt liegt, kannst du die 30 km/h ignorieren. Melde dich bei uns, wenn du von der Stadt ein hübsches Foto bekommst. (Ironie[Anmerkung für Deppen{Aus Gründen}])
Vandit
Der Flüsterasphalt dient dem Lärmschutz, die Herabsetzung der Geschwindigkeit der Sicherheit. Wenn diese Herabsetzung gut begründet wurde, darf sie selbstverständlich auch dort erfolgen, wo Flüsterasphalt liegt.
Normalerweise wird Flüsterasphalt eher auf Autobahnen verlegt, weil er seine wirklich lärmmindernde Eigenschaft erst bei Geschwindigkeiten über 60 kmh erreicht.
mantrid
Natürlich darf sie dass, um z.B. Motorenlärm zu reduzieren oder Geräusche auf Grund unebender Fahrbahn zu mindern. Es kommt aber auch darauf an, was für eine Straße es ist. Bei Autobahnen, Bundes-und Landstraßen ist die Landesverkehrsbehörde zuständig. Bei Kreisstraßen der Landkreis.