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Gast

GEZ kassiert doppelt ab nun Gerichtsvollzieher am Hals was tun ?

Bin mit meiner Freundin vor 3 Jahren zusammen gezogen da vor have ich in der alten Wohnung bezahlt und in der neuen hatte sie schon GEZ bezahlt es weiterhin.Eines Tages bekam ich eine Rechnung und wusste nicht mal wo sie meine Adresse her haben und auch war nirgends hinterlegt das man sich anmelden muss.Nun habe ich den Gerichtsvollzieher am Hals wegen 285€ ich sehe nicht ein das die das Geld bekommen soll weil keine erbrachte Leistung. was kann ich tun.doppelt kassieren keine AGBs bekommen.Tom
Frage Nummer 55129

Antworten (6)
Skorti
Och ... Knuddel .... Tröst ....

Den Abmeldebogen wegzuschicken war zu anstrengend ??? Als der Mahnbescheid kam, was ja vor dem Gerichtsvollzieher gewesen sein muss, da hattest du keine Lust Einspruch einzulegen? War zu viel Arbeit?

Ja dann ... nun ist es ein rechtsgültiger Titel. Da wünsch ich viel Spass.
elfigy
Diese Frage ist schwer zu beantworten. Man müsste wissen, ob ihnen ein Schreiben zugestellt wurde auf dem "Gebührenbescheid /Leistungsbescheid" stand. Wenn diesem nicht rechtzeitig widersprochen wurde, ist der Betrag vollstreckungsfähig. Ein extra Mahnbescheid wird dafür nicht erlassen. Haben sie auf diesen Gebührenbescheid nicht reagiert? Sie können versuchen, gegen die Vollstreckung Einspruch zu erheben, und gleichzeitig der GEZ den Sachverhalt schildern mit entsprechenden Nachweisen. Damit hatte ich mal Erfolg beim gleichen Stand des Eintreibungsverfahrens eines Strafentlassenen.
Skorti
@Elfigy:
Ohne Gerichtlichen Mahnbescheid, kein Titel.
Ohne Titel, kein Gerichtsvollzieher.
Da vom Gerichtsvollzieher die Rede war, soll der Rest so wohl gegebne sein ...
elfigy
Im Fall der GEZ ist es so, dass die Rundfunkanstalten hoheitlich tätig sind und sich der GEZ bedienen. Hier gibt es nicht den Weg über ordentliche Gerichte. Wie auch bei Schornsteinfegerforderungen, Kommunalen Gebühren usw.
Vollstreckt wird durch die Finanzämter, diese können unmittelbar vollstrecken.
Die Vollstreckung beginnt mit dem Erlass der Vollstreckungsanordnung. Grundlage bei der GEZ ist der Gebührenbescheid, der dem Rundfunknutzer zugegangen sein muss.
Die anschließende Vollstreckungsanordnung muss nicht nochmals zugestellt werden!
Es wird der Vollstreckungsbeamte des Finanzamtes gewesen sein, den der Fragesteller Gerichtsvollzieher nennt
hallo110
Völliger Bödsinn, dass es ein rechtskräftiger Titel ist, die Titel erstellen sie selbst. Ich habe noch nie Beitragsservice bezahlt und ich bin auch nie verhaftet worden, auch keinen Schufa-Eintrag, du hast einen Fehler gemacht in dem Moment wo du eine Zwangsvollstreckung von deiner Kommune erhalten hattest. Darauf hättest du reagieren müssen. Wie kann ich dich telefonisch erreichen. Sonst schreibe ich hier noch morgen?
Dorfdepp
@ hallo110

Was möchtest du denn dem Fragesteller nach 5 Jahren raten?