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Gast

GEZ - Rundfunkgebühr - Zwangsabgabe

Meine Mutter ist 89 Jahre alt und stark gehbehindert. Sie hat noch das Niesbrauch-
recht auf Nutzung einer Ferienwohnung in den Bergen, die aber von ihr gar nicht mehr genutzt werden kann und somit faktisch als leerstehend zu betrachten
ist. Muß sie dafür die Gebühr zahlen?
Frage Nummer 60687

Antworten (6)
Deho
89 Jahre zählt nicht, gehbehindert auch nicht. Dass sie die Ferienwohnung nicht nutzen kann, zählt auch nicht. Die GEZ-Gebühr ist eine Kopfsteuer, die auch bei Nießbrauch (man achte auf die Rechtschreibung mit "ß", mit Schnupfen und Niesen hat das nichts zu tun) gilt. Sie kann natürlich das Nießbrauchrecht an den Eigentümer zurückgeben, dann ist der zahlungspflichtig.
bh_roth
@Dara: Entschuldige, dass ich mich hier mit einer Frage einklinke. Heißt Kopfsteuer, dass ich nur einmal bezahlen muss, auch wenn ich 2 Wohnungen habe?
Zombijaeger
Genau genommen wird pro Haushalt bezahlt: hier
bh_roth
Die habe ich in der Quelle, die Dara angegeben hat, gefunden. Vielleicht hilft es ja tatsächlich, wenn die Wohnung leersteht und kein Mietvertrag besteht.
Zitat: "Künftig ist eine Wohnung also nur noch dann beitragsfrei, wenn sie leer steht und kein Mietvertrag für sie besteht....
Deho
Wer in Hamburg woht, zahlt dort GEZ-Gebühr. Für das Ferienhaus in der Lüneburger Heide auch, selbst wenn in beiden Domizilen kein Fernsehempfänger steht. Das nennt man i.A. Kopfsteuer, auch wenn es findige Juristen umetikettieren könnten. Hat der Mensch dazu noch einen ganzjährigen Campingplatz am Steinhuder Meer, käme jetzt meine Frage, ob er dafür auch zahlen muss.
Zombijaeger
In welche Kategorie Stechus Kaktus die Frage einklassifizieren würde, weiß ich nicht, aber Ings-Antwort kommt auf jeden Fall in die Kategorie "3 rote Sterne".