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rrankewicz

Gibt es überhaupt batteriebetriebene Fahrradleuchten, die zugelassen sind?

Frage Nummer 47437

Antworten (9)
micle
StVZO §67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern:
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, ......
Folglich nur, wenn neben Akku / Batterie zusätzlich noch eine Lichtmaschine montiert ist. Der Gesetztgeber möchte wohl verhindern, daß den Fahrradfahrern bei Dunkelheit der Saft ausgeht.
hphersel
was meinst Du mit "zugelassen" ? Wer soll sie zulassen und wofür? Das "überhaupt" unterstellt, die Dinger, die Du im Fahradladen oder im Baumarkt bekommst, seien nicht "zugelassen" - Folglich wären alle Radfahrer mit battereiebriebener Beleuchtung illegal unterwegs. Aber das stimmt so nicht: als ALLEINIGE Beleuchtung ist eine batteriebetriebene Beleuchtung nur erlaubt, wenn das Rad ein geringeres Gewicht als 11 kg hat. Ansonsten muss eine fest montierte Beleuchtung vorhanden sein.
rrankewicz
Seltsam, es scheint hier immer mehr Leute zugeben, die meinen, man müsse sich genauer als ein Beamter ausdrücken, um hier fragen zu dürfen. Belehrungswut, Korinthenkackerei? Jedenfalls habe ich Mieles Hinweis gegoogelt, da steht dann auch was von unter 11 Kilo - aber RENNRÄDER unter 11 Kilo. Nur wer definiert genau, was ein Rennrad ist?? Dieser Paragraph ist ein Horror an Regulierungswut, und ja, ich denke, dass 95% aller mit Batterielichter unterwegs seienden Radler dies ordnungswidrig tun. Schwachsinn!
hphersel
nein, Du hast das Pferd von hinten aufgezäumt. Die Lampen sind generell zugelassen, dürfen aber nur bei Rennrädern (Soprtgeräte, die unter 11 kg wiegen) ohne fest installierte Beleuchtung benutzt werden. Schwerere Räder sollten sie eigentlich nicht als alleinige (!) Beleuchtung benutzen. Insofern ist Deine Beobachtung korrekt, aber die Polizei drückt oft ein Auge zu. Entscheidend ist, dass der Radfahrer gesehen wird, auch wenn die alleinige Benutzung dieser Lampe an einem "normalen" Fahrrad formal eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Aber der Nutzen wird nicht infrage gestellt.
Aber was das mit der Zulassung oder Nichtzulassung der Lampen zu tun haben soll, erschließt mich immer noch nicht.
antwortomat
Meine Erfahrung sagt, dass es der Polizei ziemlich egal ist, ob die Beleuchtung batteriebetrieben ist, oder nicht. Sie muss im Dunkeln funktionieren und besser sein also so ein einfaches LED-Blinklicht, dann bekommt man keine Probleme.
Es gibt sie mit Zulassung, die ohne sind aber besser.
wiki01
Die Polizei drückt zwar bei ausschließlich batteriebetriebenen Lampen in der Regel ein Auge zu, aber sie könnte bestrafen, wenn sie wollte. Ich wollte mich nicht von der guten Laune eines Gesetzeshüters abhängig machen.
fiatpolski
Es gibt unter den sehr hellen LED-Leuchten einige, die definitiv nicht der StVO entsprechen. ich habe eine von B&M die zwei Lichtstärken hat, die eine darf ich im Straßenverkehr verwenden, die andere nicht. Mir ist es allerdings latte, ich focusiere die Lampe so, das anre nicht geblendet werden.
micle
@antwortomat: die im Link beschriebene Leuchte ist auch nur als Zusatzbeleuchtung, oder für Rennräder unter 11 kg Gewicht zugelassen, so weit waren wir schon.
antwortomat
@miele: Habe ich etwas anderes geschrieben?
Die Frage war: "Gibt es welche?". Ich habe nur einen Link gesetzt um das zu zeigen.
Die Einschränkungen sind bekannt, aber weitgehend irrelevant, allein schon, weil "Rennrad" nicht definiert ist. Jedes halbwegs brauchbare MTB liegt ebenfalls locker unter 11 kg.