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Gast

Grundreinigung der Wohnung für die Wohnungsübergabe?

Ich ziehe im September aus einer Genossenschaftswohnung aus. Die haben mir eine Liste gesendet, wie die Wohnung zu übergeben ist und zwar mit Reinigung der Heizung, der Fenster und Fensterrahmen Rauchmelder Steckdosen, Türen und Türzargen Fliesen Böden und Fußleisten und Sanitäreinrichtung. Für mich sieht das so aus, als ob das über das normale Saubermachen hinausgeht,können die sowas verlangen. ich wohne dann 14 Monate da drin und soll auch die Decken streichen. Ich bin übrigens Nichtraucher, sonst würde ich das schon einsehen. Was meint ihr, haben die ein Recht , das alles zu verlangen?
Frage Nummer 3000155282

Antworten (2)
ingSND
Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, dann wird eine Wohnung "besenrein" übergeben. Ich gehe mal davon aus, dass Du die Wohnung im eigenen Interesse regelmäßig reinigst, dann gehst Du nach dem Auszug noch mal mit einem Lappen und dem Staubsauger durch, dann ist das gut.
Ein späteres insistieren in erhöhten Aufwand ist m.E. nicht zulässig.
Die Decken müssen gestrichen werden, wenn es notwendig ist. Nach 14 Monaten ist das in der Regel nicht der Fall (aber da musst Du Dir selber sicher sein).
Skorti
Ein Streichen der Decke nach festgelegter Wohndauer ist m.E. seit Jahren nicht mehr zulässig.
Aber eine "Grundreinigung" darf der Vermieter sehr wohl verlangen. Eine Grundreinigung geht über normales Saubermachen hinaus. Das ist korrekt, darum heißt es ja auch nicht Putzen.
Eine Grundreinigung kann auch nach nem Jahr durchaus schon nötig sein, auch bei Nichtrauchern.

Aber wie immer heißt es: Wenn du Zweifel hast, nimm nen Hunni in die Hand und suche einen Anwalt auf.