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Gast

Habe ich Anspruch auf Tariflohn, nachdem mein Arbeitgeber aus dem Tarifverbund ausgestiegen ist, in meinen Arbeitsvertrag aber steht, dass die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen gelten.

Frage Nummer 78924

Antworten (1)
mantrid
Die tariflichen Bestimmungen gelten nur, wenn es auch einen gültigen Tarifvertrag gibt. Wenn der Arbeitgeber nicht im Tarifverbund ist, gibt es auch keinen gültigen Tarifvertrag. Damit ist der Arbeitsvertrag frei verhandelbar zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, verhandelt jeder für sich. Verhandelbar heißt, dass zunächst alle Bedingungen gleich bleiben, einer jeglichen Veränderung müssen beide Seiten zustimmen. Es gibt also keinen Tariflohn mehr, sondern individuell verhanelbare Löhne. Bei Veränderungen kommt es also auf die Verhandlungsposition an. Ein Arbeitnehmer kann im günstigen Fall also auch mehr als den Tariflohn herausschlagen.