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Schlumpfine85

Hallo, gibt es eiegtnlich irgendwo bestimmungen dazu wie hoch eine abfindung bei kündigung zu sein hat???

Frage Nummer 10347

Antworten (4)
Highspeed
Nein, es gibt keine Bestimmungen. Den Rest hat Starmax schon gesagt.
hanswilli
Warum sollte Ihnen der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
Sind Sie kündbar, alle Vorschriften eingehalten, falls notwendig, korrekte Sozialauswahl? Dann wir das wohl nichts.
Anderenfalls gelten für entsprechend Abfindungsverhandlungen, soweit es etwas zu verhandeln gibt, ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Richtgröße.
WallE
Wenn dir laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine Abfindung zusteht, dann ist auch die Höhe im entsprechenden Vertrag geregelt und errechnet sich aus der Betriebszugehörigkeit, wenn da nichts explizit steht, kannst du froh sein, wenn du überhaupt etwas bekommst, es gibt nämlich keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung.
Jahiro
Guck mal in § 1 a KSchG (Kündigungsschutzgesetz), da ist geregelt das die Höhe der Abfindung 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beträgt.

Gilt allerdings nur für Kündigung aus "dringenden betrieblichen Erfordernissen".

Darüber hinaus, kann es natürlich im Arbeitsvertrag, im Sozialplan, in Betriebsvereinbarungen und in Tarifverträgen geregelt sein.

Dazu dann mal den Betriebsrat vor Ort fragen, gibt es den nicht oder taugt der nichts, ab zur Gewerkschaft. Ansonsten bleibt nur der Gang zum Anwalt .... der holt (fast) immer was raus.