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Gast

Hallo habe 25km /h Auto Krankenfahrstuhl bauj 1998 umbau auch 1998 gesätzliche richtlienien man kann doch nicht einfach was zu dem was zu dem Zeitpunkt gültig war einfach gültigkeit hatte einfach sagen giebts nicht mehr

Frage Nummer 55075

Antworten (2)
hphersel
doch, kann man. Da gibts jede Menge Präzendenzfälle aus dem Straßenverkehr zu: Unmittelbar nach dem Krieg hatten viele Autos noch Winker. Diese wurden plötzlich verboten und mussten durch Blinklichter ersetzt werden. Anfang der 1970er Jahre mussten Autos mit Sicherheitsgurten nachgerüstet werden, weil diese auf einmal gesetzlich vorgeschrieben waren, und heute darfst Du mit einem Diesel-Pkw ohne zusätzliche Abgasreinigung nicht mehr in viele Innenstädte fahren, obwohl das erlaubt war, als der Wagen ohne Abgasreinigung verkauft wurde.
elfigy
Richtlinien und Vorschriften können jederzeit geändert werden. Aufgrund neuer Erkenntnisse oder mangels Finanzmittel oder auch aus politischem Willen. Da ist nichts für immer zementiert. Tut mir leid für ihren Fall.