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Gast

Hand und maschine

Ist es rechtsgültig wenn mit Maschine geschrieben und darüber oder daneben vollständig handschriftlich?
... das ggf. schlecht geschriebene Wort wird dadurch ggf eindeutiger!
Mein ich mal!
DANKE. U.
Frage Nummer 3000132948

Antworten (4)
Cheru
Hi U.,
ich vermute, es geht um ein Testament. Sollte dem so sein, muss es handschriftlich und lesbar verfasst sein.
Alternativ kannst Du eine Maschine (oder einen Computer?) benutzen, musst Dein Werk dann aber notariell beglaubigen lassen.
Fiete11
Nein, ist nicht rechtsgültig. Entweder komplett handschriftlich oder notariell beglaubigt.
Matthew
Ich hab‘s so verstanden, dass er das Testament handschriftlich schreibt, seiner unleserlichen Handschrift wegen, den gleichen Text noch mal zusätzlich (als Interpretations-Hilfe) mit Maschine.

Das das zweimal der gleiche Text ist, müßte ja trotz unleserlicher Passagen nachvollziehbar sein. Die Forderung, dass das Testament vollständig handschriftlich verfasst ist, müsste meines Erachtens damit erfüllt sein. Die zusätzliche Interpretations-Hilfe sollte kein Hindernis sein.

Ich würde trotzdem mal beim Nachlassgericht nachfragen. Der Rechtspfleger dort (m/w/d) sollte das rechtssicher beantworten können.
Fiete11
Nein, dann ist das Testament nicht gültig.

Entweder komplett handschriftlich und leserlich. Oder notariell beglaubigt.

Ein unleserliches handgeschriebenes Testament ist ungültig und wird auch nicht durch maschinengeschriebene Erläuterungen gültig. Denn genau dieses Maschinengeschriebene ist gesetzlich ungültig.