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Gast

Hausbau

Wir haben ein Grundstück gekauft und je die Hälfte an die Tochter bzw. Sohn
notariell überschrieben. Nun wollen wir ein Doppelhaus darauf bauen. Gehören
die Haushälften dann automatisch den Kindern?
Wie sieht das steuerlich aus?
Frage Nummer 87897

Antworten (4)
elfigy
Ihr habt den Kindern jeweils ein unbebautes Grundstück geschenkt. Wenn ihr jetzt baut, dann baut ihr auf den Grundstücken eurer Kinder. Die Haushälften gehören denen nicht automatisch. Diese Sachlage ist so kompliziert, dass ihr besser nochmal zum Notar geht, um euch über alle Möglichkeiten beraten zu lassen. Wie das steuerlich aussieht, hängt davon ab, wir ihr es dann letztendlich gestaltet. Das ist noch ein ungelegtes Ei, das nachher auch besser ein Steuerberater ausbrütet. Zu dem solltet ihr auch VOR einer weiteren Entscheidung gehen, anstatt sich in einem Forum Rat zu holen. Nur ein Tipp: Regelt das Eigentumsverhältnis zwischen euch und auch zwischen den Kindern untereinander so sauber, dass hier kein Konfliktherd entstehen kann.
bh_roth
Zitat: "Die Haushälften gehören denen nicht automatisch.
Das sehe ich anders. Ein Haus gehört dem, auf dessen Grund es steht. Ist vollkommen egal, wer den Hausbau bezahlt. Im Grundbuch lässt sich so etwas nicht teilen. Überlege mal, was wäre, wenn das Haus den Eltern gehört, die Kinder aber ihr Grundstück verkaufen wollen?
elfigy
Naja die Eltern können ja nicht so ohne weiteres darauf bauen, zumindest brauchen sie eine Unterschrift. Normalerweise kommt dann das Erbbaurecht oder ein Nießbrauch an dem Grundstück zum tragen. Irgend einen Vertrag müssen sie ja machen. Dann mieten - im weiteren Sinne, die Eltern das Grundstück. Die Kinder können das Grundstück dann auch verkaufen - mit der Beschwernis des Erbbaurechtes. Wir wissen nicht, was der Gast möchte. Eigentum am Gebäude behalten, das Gebäude für die Kinder errichten, oder geht es ihm mehr um die steuerliche Gestaltung.
hphersel
lieber br_roth: es ist zwar der Normalfall, dass ein Haus und das dazugehörende Grundstück dem gleichen Eigentümer gehören, aber es gibt auch Ausnahmen. Das Zauberwort für weitere Recherche heißt "Erbbaurecht"