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Gast

Hausverkauf

Guten Tag Ich hätte eine Frage zu den Fristen der Steuerfreiheit beim Hausverkauf. Wir haben unser 1. Haus ca. 10 Jahre selbst bewohnt und am 07.06.2017 verkauft. Am 16.03. 2017 ein Haus in Heidelberg gekauft, selbst eingezogen, saniert und am 10. 04. 2019 verkauft. Am 26.07.2018 ein Haus in Bad Doberan gekauft, dort auch wieder angemeldet, selbst bewohnt, saniert und möchten dies nun verkaufen. Ich habe von der 3 Objektgrenze gelesen, innerhalb von 5 Jahren. Zählt dabei auch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt? Den da müsste ich genauer nachsehen. Von den Jahren her dürfte es ja passen. Ich habe mich immer früher als meine Frau umgemeldet. Wir haben uns ein Haus in unserer alten Wohngegend gekauft und ziehen ich hoffe Fristgemäß ( Steuerfrei) wieder nach Sachsen Anhalt. Mit freundlichen Grüßen
Frage Nummer 3000284003

Antworten (2)
dschinn
Schlag mich, aber was hat der gewerbsmäßige Handel mit Häusern und Grundstücken mit dem Einwohnermeldeamt zu tun?
ingSND
Erstens heißt es "mehr (!) als drei Objekte". Hier sind keine vier.
Zweitens zählen dazu nur solche, bei denen ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Kauf oder Sanierung und Verkauf besteht.
Wenn beim ersten Haus mehr als zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegt, dann zählt es nicht zu den Verkäufen im Sinne des gewerblichen Handels.
Drittens geht es um Eigentum. Stichtag kann dabei nur der Tag des Eigentumübergangs sein.