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Gast

Hausverkauf vor der Scheidung

Ich bin Alleineigentümer eines Einfamilienhauses, das während der Ehe erstellt wurde. Das Eigenkapital wurde von meinen Eltern eingebracht. Das Darlehen von meinem Ehemann und mir aufgenommen.
Wir leben in Zugewinngemeinschaft. Mir ist bekannt, dass der bei einer Scheidung ermittelte Wertzuwachs als Zugewinn gilt.
Entfällt der Zugewinn, wenn ich das Haus vor der Scheidung verkaufe?
Muss der Verkauf vor der Scheidung erfolgt sein oder bereits bevor die Scheidung bei Gericht eingereicht wurde?

Frage Nummer 3000109038

Antworten (3)
elfigy
Ein Verkauf nützt dir nichts. Der Zugewinn muss dann aus dem Verkaufserlös ausbezahlt werden.
Was hilft ist, wenn du das Haus von deiner Bank schätzen lässt bei der du evtl den Kredit für die Auszahlung aufnehmen wirst. Der Schätzer kann dann allerhand Renovierungsstau finden, der den Wert drückt. Wenn dein Mann dem dann nicht widerspricht, hast du zumindest etwas gespart. Da musst du durch.
StechusKaktus
Ich rate dringend von Elfigys Vorschlag ab. Ein gerichtsfestes Gutachten kostet ja nach Wert des Hauses schnell um die 10.000 Euro. Auf Gutachten folgt dann Gegengutachten und irgendwann haben die Anwälte euer Geld.
Ein Zugewinnausgleich war vereinbart und er ist fair. Es ist nicht fair, diesen unterlaufen zu wollen.

Was du aber bedenken musst: Dein Erbe kannst du mit einem Preisindex hochrechnen, Betrug es am Anfang des Güterstands (z.B. 2010) 100.000 Euro, so ist es bis 2015 auf 106.900,- Euro angewachsen. Es wird damit quasi verzinst. Alles also nicht so schlimm. Du bekommst dein Geld verzinst zurück. Nur den "Spekulationsgewinn" teilt ihr.
elfigy
@Stechus. Ich hätte nicht gedacht, dass du meinen Rat nicht richtig liest oder nicht verstehst.
So muss ich mir die Mühe machen, zu erklären, was ich geschrieben habe.
Da steht doch deutlich, dass man diese preiswerte Wertermittlung zugrunde legen kann falls der Mann das so akzeptiert. Da ist keine Rede davon, dass das bei einem Streit gerichtsfest ist. Übrigens wird das in den meisten Fällen so gehandhabt. Die Banken haben alle Immobilienfachleute und es muss ja kein Exposé erstellt werden wie für einen Verkauf.