['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Heizkostenzählermontage | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Heizkostenzählermontage

Nach welchen Kriterien werden die Zähler montiert ???
Frage Nummer 3000005029

Antworten (8)
StechusKaktus
Es ist Pflicht, wenn Wohnungen vermietet werden. Und eine schlaue Lobby hat durchgesetzt, dass die Zähler in recht kurzen Intrvallen ausgetauscht werden müssen.
Gast
1. Mindest- und Nenndurchfluss

2. Position des Wärmezählers

3. Fliessrichtung des Zählers

4. Einbaulage für den Zähler

5. Ein- und Auslaufstrecken

6. Messelemente in unterschiedlichen Kreisen

7. Einbau der Temperaturfühler

8. Kombinierte Sensoren und Rechenwerke

9. Fühlerkabel

10. Abstand der Signalleitungen
StechusKaktus
Nachtrag: Heizkostenzähler kenne ich als die teuerste Variante der Zuordnung der Heizkosten auf die Parteien. Bei mir kosteten mich die Zähler weit mehr, als wenn ich den Mehrverbrauch der anderen einfach gezahlt hätte.
Verdunstungstechniken sind deutlich günstiger (zumindest war das früher so)
status-quo-fan
StechusKaktus: so nicht ganz richtig!

1. Die Eichdauer beträgt 6 Jahre.

2. Mit Hilfe dieser Zähler ist die Abrechnung durch eine Fremdfirma/Ablesedienst nicht notwendig, da die Werte/Wärmemengen aller Zähler absolut vergleichbar sind.

3. Die Kosten für den Austausch eines Wärmemengenzählers sollten deutlich unter 200 Euro liegen; dies ist für einen 6-Jahreszeitraum nicht teurer als die - sehr ungenauen - Verdunstungszähler.
micle
Heizkostenzähler gibt es nicht, nur Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler.
Zur Verteilung der Kosten des Betriebs der Heizungsanlage hat der Gesetzgeber die Pflicht erlassen, daß diese, bei gemeinsam genutzten Zentralheizungen in MFH mit Eigentümergemeinschaften, insbesondere bei Vermietung, neben einem gesetzl. erlaubten Anteil der über die Wohnfläche ermittelt werden kann, verbrauchsorientiert zu ermitteln sind. Dies erfolgt in der einfachsten Form mittels Heizkostenverteilern, früher meist als Verdunstungsröhrchen, inzwischen überwiegend elektronische Geräte, welche in beiden Fällen an den Heizkörpern angebracht werden. Die Art der Befestigung und die Montageposition ist von der Bauart des Heizkörpers abhängig. Die Geräte können entweder bei Montage an Bauart und Leistung des jeweiligen Heizkörpers angepasst werden oder diese Anpassung muß rechnerisch in der Abrechnung erfolgen.
Besser, genauer und bei Fußbodenheizungen nicht anders möglich, erfolgen Messungen heute meist über Wärmemengenzähler, welche aus Duchflußmenge und Differenz zwischen Vorlauftemperatur und Rücklauftemperatur verbrauchte kWh ermitteln. Der Einbau von WMZ macht jedoch nur Sinn, wenn Vorlauf und Rücklauf aller Heizkreise einer Nutzungseinheit an zentraler Stelle in die Nutzungseinheit eingeführt und erst anschließend auf die Heizkreise aufgeteilt werden.
status-quo-fan
miele, Deine Aussage ist nicht ganz richtig: "neben einem gesetzl. erlaubten Anteil der über die Wohnfläche ermittelt werden kann".

Der Gesetzgeber hat VORGESCHRIEBEN, dass ein Teil der Heizkosten nach der Wohnfläche oder dem umbauten Raum ermittelt werden MUSS (§ 7 bzw. § 9 HeizkostenV).

Grund ist, dass auf diese Art lagebedingte - z. B. Erdgeschoss-Wohnungen gegenüber sog. "Zwischenliegern" - Nachteile ausgeglichen werden sollen.
micle
@sqf: Du hast Recht, das ist mir bekannt. Jedoch schien mir der Hinweis auf die Berücksichtigung eines Anteils, der über die Wohnfläche ermitelt wird im Zusammenhang mit der Beantwortung der eigentlichen Frage ausreichend. Wir müssen es ja nicht komplizierter machen, als es ist.
status-quo-fan
miele, es ging mir eigentlich nur um den Unterschied zwischen KANN und MUSS, damit der - wie auch immer geartete (Praktikant?) - Gast nichts falsch versteht, wenn er die Abrechnung erhält.