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xabbiUalu

Ich bin noch in der Ausbildung und würde gerne Wissen ob ich meinem Chef sagen muss was für eine Krankheit ich habe wenn ich "Krank feier"?

Frage Nummer 45710

Antworten (6)
Dondominic
Nein dass muss man nicht sagen,das fällt auch unter die Ärztliche Schweigepflicht.
Allerdings wenn man nichts zu verbergen hat,kann man ruhig sagen woran man leidet.
Das macht ein angenehmeres Bild und der Chef denkt dann nicht das man "krank feiert".
Wenn man sich den Fuß oder die Hand,oder ähnliches verletzt hat sollte man es sagen denn zumeist sind diese beschwerden noch nicht ganz auskuriert nach der Krankschreibung.
IchBinSauer46
Als erstes braucht der Arbeitgeber nicht zu wissen, was für eine Krankheit man hat. Selbst wenn er fragt, wäre man nicht zu einer Aussage verpflichtet. Dies gilt auch für den behandelnden Arzt, sofern es überhaupt einen gibt. Die Aussage, "krank feiern", spricht eigentlich schon für sich. Darüber sollte man sich tunlichst Gedanken machen, ob man nicht generell seinen Beruf verfehlt hat.
wolf_39
Bei Krankheit ist man nicht verpflichtet, seinem Arbeitgeber die Art der Erkrankung mitzuteilen. Hat man allerdings nichts zu verbergen, ist eine einfache Auskunft nicht weiter bedenklich.
"Krank feiern", ohne wirklich krank zu sein, kann unter Umständen zur Abmahnung, bis hin zur Kündigung führen. Sollte der Schwindel entdeckt werden, riskiert derjenige im schlechtesten Fall seinen Ausbildungsplatz.
bh_roth
Da meine Antwort gelöscht wurde, ist sie hier noch einmal:
Du Würstchen fängst dein Berufsleben ja gut an, alle Achtung. Auf dich kann sich jeder Arbeitgeber freuen!
jobcenter
Lieber xabbiUalu, wenn Sie Krank sind müssen Sie die Art der Krankheit nicht mitteilen. Aber Sie sollten dann auch nicht feiern sondern sich erholen und den Genesungsprozess unterstützten. Sollten Sie frei auf "gelben Schein" machen, dann uns bitte eine Kopie schicken.
Deho
Du bist zwar ein Fake (siehe Fragenliste), aber für alle Nachahmungstäter: Muss dir der Chef sagen, warum er dich rasusschmeisst?