['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Ich bin noch in der Ausbildung, würde aber gerne einen 400€ Job nebenbei annehmen. Ist das möglich? Muss ich meinem Chef davon erzählen? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
JannissMann3

Ich bin noch in der Ausbildung, würde aber gerne einen 400€ Job nebenbei annehmen. Ist das möglich? Muss ich meinem Chef davon erzählen?

Frage Nummer 45379

Antworten (5)
Timo1977
In manchen Arbeits- und Ausbildungsverträgen ist festgelegt, dass der Arbeitnehmer keinen weiteren Job annehmen darf. Sie sollten zuerst überprüfen, ob das in Ihrem Vertrag der Fall ist. Falls Sie unter 18 sind spielt das Jugenschutzgesetz eine Rolle. Das Arbeitszeitgesetz schreibt zudem vor, dass die tägliche Arbeitszeit im Schnitt bei 8 Stunden ligen muss.
Harafi57
Auf alle Fälle werden Sie das Ihrem Chef erzählen müssen. Er würde es sowieso innerhalb allerkürzester Zeit erfahren, weil die Sozialversicherungsträger ihn grundsätzlich anschreiben, dass Sie einen Nebenjob aufgenommen haben. Wenn er es auf diesem Wege erfährt, ist seine Reaktion höchstwahrscheinlich nicht besonders positiv. Möglich ist es, einen Nebenjob während der Ausbildungszeit anzunehmen. Allerdings ist es selten gerne gesehen.
MarkusHSVer20
Man ist verpflichtet, die Aufnahme eines Minijobs durch den Arbeitgeber genehmigen zu lassen. Vor allem, wenn man sich noch in der Ausbildung befindet. Der Arbeitgeber kann den Job ohne Angabe von Gründen verbieten, da das Hauptaugenmerk auf der Haupttätigkeit zu liegen hat. Einfach den Minijob zu verschweigen, ist eine ganz schlechte Idee. Der Sozialversicherungsträger meldet innerhalb von 2-3 Tagen allen Arbeitgebern, bei denen man gemeldet ist, die neu aufgenommene Tätigkeit. Dagegen kann man gar nichts machen, das ist so, um Schwarzarbeit vorzubeugen.
bh_roth
@ing793: Ich denke, dass du zwar generell Recht hast, aber nicht in diesem speziellen Falle. Jannis-Hase befindet sich in der Ausbildung. Dort kann der Chef für die Dauer der Lehre (Beispiel) dieses verbieten, weil der Lernerfolg, das erfolgreiche Abschließen der Lehre ganz klar Priorität hat.
bh_roth
Dazu kommt folgendes:
Zitat. "Wenn Sie über 15 und unter 18 Jahre alt sind, gelten Sie vor dem Gesetz als „Jugendlicher“ und damit hat Jugendarbeitsschutzgesetz für Sie Gültigkeit. Entsprechend dürfen Sie pro Woche nicht mehr als 40 Stunden und an nicht mehr als 5 Wochentagen arbeiten. Außerdem dürfen Sie täglich nicht länger als 8 Stunden arbeiten - und das auch nur in der Zeit zwischen frühestens 6 Uhr und spätestens 20 Uhr abends. Wenn Sie also unter 18 Jahre alt sind, sind die Möglichkeiten ziemlich eingeschränkt, neben Ihrer Ausbildung in einem Nebenjob zu arbeiten." Zitat Ende.