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Gast

Ich brauche Hilfe !!!

Huhu…. Ich könnte mal ganz dringend Ihre Hilfe gebrauchen ! Ich habe jemanden vor ca 9-10 Wochen meinen Anhänger Verkauft und das per Handschlag…. Er wollte den Anhänger gleich ummelden, aber scheinbar hat er es bis jetzt noch nicht getan 🫣 ich will morgen auch zur Polizei und Anzeige machen, ich weiß nicht ob ich da überhaupt eine Chance habe 😢🫣 können Sie mir helfen???
Frage Nummer 3000286347

Antworten (14)
dschinn
Was hat denn die Polizei gesagt?
Vandit
Per Handschlag? Du hast nicht einmal einen Vertrag in den Händen? Dann kann es schwierig werden und der Anhänger läuft weiter auf Deinen Namen. Hast Du den Verkauf wenigstens der Versicherung sofort nach Verkauf mitgeteilt? Frag mal dort nach, was Du tun kannst. Evtl. erreichst Du eine Zwangsabmeldung. Aber ich könnte mir vorstellen, dass das ohne schriftlichen Verkaufsnachweis nicht gemacht werden kann. Viel Erfolg.
Deho
Per Handschlag, also ohne schriftlichen Vertrag? Dann melde ihn doch als gestohlen.
Deho
Na ja, das war etwas voreilig, denn der Käufer hat ja den Fahrzeugbrief. Trotzdem kann eine Anzeige dazu führen, dass der Verkäufer der Polizei zwar den Fahrzeugbrief vorlegen, aber dabei erklären muss, warum der Anhänger nicht in angemessener Zeit umgemeldet wurde.
netter_fahrer
Anzeige, weswegen? Der Käufer ist zwar verpflichtet, das Fzg. nach dem Kauf ab- oder umzumelden, aber mehr als eine Ordnungswidrigkeit ist das Unterlassen nicht. Anhänger verkauft, keinen Nachweis darüber (gibt es Zeugen?), ganz dumme Sache. Vergiss die Polizei, frag bei der Zulassungsstelle nach, was du tun kannst.
Deho
Für mich wäre das schon mehr als eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich für den Käufer für bisher 10 Wochen und wer weiß wie lange noch Steuer und Versicherung bezahlen müsste. Da würde ich mich geschädigt fühlen und das nicht auf sich beruhen lassen.
ingSND
Beim Auto ist es so, dass man das bei der Zulassungsstelle mitteilt und die veranlassen dann nach einer bestimmten Zeit die Zwangsanmeldung.
Auch bei der Versicherung meldet man das und ist dann rechtlich raus.
Könnte mir vorstellen, dass das auch hier so läuft.
Vandit
Für die Polizei ist es nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit, die mit 15 Euro bestraft wird.

Steuern und Versicherungskosten sind zivilrechtliche Forderungen. Dazu kommt noch die Haftung für Unfälle, Strafmandate etc. Dafür wird bis zur Ummeldung der Halter herangezogen. Und Halter in diesem Fall ist der Verkäufer.
ingSND
@vandit: bei allem Respekt - das ist falsch.
Der Eigentümerwechsel wird angezeigt - dann ist man aus der Haftung für Unfälle und Strafmandate raus.
Steuer und Versicherung sind weiter fällig bis zur Abmeldung. Die erfolgt irgendwann von Amts wegen.
Es ist nervig und ärgerlich - aber nichts wirklich Schlimmes.
Vandit
Auch mit Verlaub, Ing, aber Du sagst etwas Falsches. Auf Zuruf kann man keinen Eigentümerwechsel anzeigen und ob ein "per Handschlag" - noch dazu ohne Fahrzeugpapiere, die der Käufer hat - dem Amt reicht, ist zweifelhaft.
Solange der Käufer den Wagen nicht ummeldet, ist der Verkäufer in der Haftung, unnd zwar zusammen mit dem Käufer als Gesamtschuldner. Der Verkäufer kann allenfalls eine Zwangsstillegung versuchen einzuleiten.
Vandit
Und noch was "Falsches" aus dem Netz:
Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in denen eine zeitige Ummeldung nicht erfolgt. Für die ehemaligen Halter ist dieser Umstand in der Regel unerfreulich, denn sie müssen bei jedem Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und nachweisen (wie macht man das ohne Vertrag?), dass sie nicht länger Eigentümer des Fahrzeugs sind.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Zwangsstilllegung nach dem Kfz-Verkauf zu beantragen. Dafür muss sich der ehemalige Besitzer an die Zulassungsstelle wenden, die für den Wohnort des Käufers zuständig ist. Mithilfe des Kaufvertrages und ggf. auch Unterlagen, die belegen, dass Sie eine zeitnahe Umschreibung angestrebt haben, kann dann eine Zwangsabmeldung des Kfz erfolgen. Die Fahrzeugpapiere benötigen Sie dafür nicht.
netter_fahrer
Aus anwalt.de: "Der Verkäufer muss sofort nach Abschluss des Kaufvertrages bei der Zulassungsstelle den
Verkauf, den Zeitpunkt der Übergabe und die Anschrift des Erwerbers anzeigen, damit seine
Steuerpflicht endet. Unterlässt er die Anzeige, endet die Steuerpflicht erst mit Zulassung des
Fahrzeuges auf den Käufer.
In der Krafthaftpflichtversicherung haftet der Verkäufer bis zum Abschluss des laufenden
Versicherungsjahres für die Prämie. Er kann aber vom Käufer die Prämie anteilsmäßig ab
dem Zeitpunkt der Übergabe zurückfordern.

Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet, ist der Verkäufer weiterhin als Halter in der
Halterdatei gespeichert. Ihm werden die Verfahrenskosten auferlegt, wenn in einem
Verwarnungsgeldverfahren wegen eines Parkverstoßes der Fahrzeugführer nicht ermittelt
werden kann. Hat der Verkäufer eine Veräußerungsanzeige gegenüber der Zulassungsstelle
abgegeben, ist nach spätestens 1 Jahr diese Haftung nicht mehr möglich. Der bisherige
Halter wird aus der Datei gelöscht.
Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr kann nur der Fahrer selbst
belangt werden. Wird der Verkäufer wegen derartiger Verstöße angeschrieben, muss er den
Sachverhalt umgehend der Ordnungsbehörde mitteilen. Gegen einen gegen ihn erlassenen
Bußgeldbescheid oder Strafbefehl ist Einspruch einzulegen, anderenfalls muss er für die
vom Käufer begangene Ordnungswidrigkeit gerade stehen.

In jedem Fall sollte sich der Verkäufer bei fehlender Ummeldung durch den Käufer mit der
Versicherung in Verbindung setzen und diese veranlassen, Anzeige wegen nicht
bestehenden Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle zu erstatten. Diese kann die
Papiere einziehen und das Kennzeichen entstempeln lassen. Ist der Käufer nicht erreichbar,
wird das Fahrzeug nach spätestens 1 Jahr zwangsstillgelegt."
ingSND
Vielen Dank an Netter_Fahrer. Da steht in langer Form das drin, was ich oben schon verkürzt dargestellt hatte.
Was ich übersehen hatte, war die "Halterhaftung bei Parkverstößen", wenn der Fahrer (oder wie auch immer man das dann bei einem Anhänger nennen mag) nicht ermittelt werden kann. Ansonsten passt es.
Vandit
Herrlich. 🤣
Das steht bereits seit gestern 14.19 Uhr und 17.55 Uhr da. 🤣