['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mietshaus gekauft. Der Besitzer des Mietshauses macht die Verwaltung. Welche Rechte als Eigentümer habe ich? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
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lindakeussmann

Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mietshaus gekauft. Der Besitzer des Mietshauses macht die Verwaltung. Welche Rechte als Eigentümer habe ich?

Frage Nummer 55884

Antworten (5)
hphersel
guckstu hier und hier
Meyerhuber
Du hast alle Rechte eines Wohnungseigentümers!
micle
Da der Verwalter im Auftrag der Eigentümergemeinschaft handelt, ergibt sich aus der von dir geschilderten Konstellation zunächst kein Nachteil.
Da der Besitzer des Hauses jedoch vermutlich mehr Eigentumsanteile als du besitzen wird, bist du bei Entscheidungen und Abstimmungen nach Miteigentumsanteilen wohl in der Minderheit.
Faktisch wird der Besitzer des Hauses wohl mehr oder weniger machen können, was er will, sofern es gesetzeskonform ist.
andreas.beyer
@Lisa: schau mal hier: Interview von Alfred Hollmann zu Rechte des Eigentümers
lindakeussmann
@hphersel: Oder einfach mal hier nachsehen, hat mir weitergeholfen. Wikipedia ist nicht immer empfehlenswert...