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AxtHammber23

Ich habe gehört, dass Fußgänger im Straßenverkehr keine Musik hören dürfen. Ist da was dran oder wollte mich da wer ärgern?

Frage Nummer 38933

Antworten (9)
RuminaWayne
Also Musik darf man als Fußgänger schon hören (mach ich selbst auch ;D) nur wird eben geraten dass darauf besser verzichtet werden sollte. Ich habe mal einen Artikel gelesen dass der Verkehrsminister (noch?) keinen Gebrauch von einem Gesetz macht welches das Mp3-Verbot für Fußgänger untersagt. Ich hoffe das bleibt auch so, ohne Musik geh ich nicht aus dem Haus. LG
Alex64
@ruminaWayne
Du solltest den von dir verlinkten Artikel mal genauer lesen (so lan und kompliziert geschrieben wäre er ja nun nicht)....
"Nach derzeitigem Recht muss ein Fußgänger mit Ohrstöpseln, der einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt oder gefährdet, mit einer Geldbuße rechnen."
Soweit hat der dortige Autor recht.
Aber: Ein entsprechendes Verbot leitet sich bereits aus §1 der StVO her - steht da doch in Abs. 2 "JEDER Verkehrsteilnehmer..." - und dazu zählen auch Fußgänger - ".... hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird".
Wenn ich mir da die ganzen Vollpfosten mit den Ohrstöpseln anschaue, die völlig ignorant und zugedröhnt mit Umppa-Umppa-Umppa am Rande der Lärmbelästigung für Aussenstehende wie unter Drogen durch die Gegend tappen und sich cool vorkommen, halte ich persönlich das üblicherweise verhängte Bußgeld von 5 € (10 € für Radfahrer) für viel zu niedrig.
bh_roth
Und dabei geht es ja nicht um das Musikhören per se, sondern das Hören mit Ohrstöpseln. Und das ist im Auto während der Fahrt beispielsweise verboten, weil man dann Warnsignale nur verzögert, abgeschwächt oder gar nicht registriert. Und was für einen autofahrenden Verkehrsteilnehmer und einen Fahrradfahrer gilt, gilt auch für den Fußgänger.
hphersel
also ist der Punkt nicht der, dass die Leute gar keine Musik hören dürfen. Sie dürfen grundsätzlic hschon, nur darf sie nicht so laut sein, dass die anderen Geräusche, die typischerweise im Straßenverkehr entstehen, untergehen oder gar nicht mehr gehört werden. Das gilt übrigens auch für Autofahrer. Leute die ihr Radio so laut haben, dass sie das Martinshorn überhören, dürfen ein Bußgeld zahlen (wenn sie denn dabei erwischt werden)
Sebieler5
Der Verkehrsminister forderte erst kürzlich ein Verbot für Fußgänger, die über Ohrstöpsel Musik hören dürfen. Beschlossen ist jedoch noch nichts. Grundsätzlich soll dies verhindern, dass der Fußgänger unaufmerksam ist und durch das Musik hören Unfälle entstehen. Mit Strafen müssen Sie wohl erst mal nicht rechnen.
Dirkmann
Zur Zeit ist es nicht verboten, das man als Fußgänger im Straßenverkehr Musik hört.Es ist jedoch im Gespräch, das dieses verboten werden soll. Da es im Jahr 2011 so viele Unfall tote Fußgänger gab wie nie. Dieses führt man darauf zurück, das immer mehr Menschen Musik im Straßenverkehr hören und dann von ihrer Umwelt nichts mehr mit bekommen.
Martfuhn
Das Verbot Musik zu hören für Fußgänger ist noch nicht in Kraft getreten. Aber es ist im Gespräch. Nach den Zahlen der Verkehrstoten im Jahr 2011 äußerte sich Bundesverkehrsminister Ramsauer, dass das Tragen von Ohrhörern im öffentlichen Straßenverkehr nicht nur für die Kraftfahrer, sondern auch für Fußgänger verboten werden soll.
Alex64
An die drei vorkommentierenden Hasen:
Was an
"Ein entsprechendes Verbot leitet sich bereits aus §1 der StVO her - steht da doch in Abs. 2 "JEDER Verkehrsteilnehmer..." - und dazu zählen auch Fußgänger - ".... hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird"."
ist euch nicht klar genug? Reicht ein Gesetz nicht aus? Braucht ihr in diesem Fall eine ausdrückliche Anweisung, die diesen speziellen Sachverhalt regelt?
Und anschliessend wieder über die "typisch deutsche Verbotsmentalität und Regelungswut" schimpfen .....
Gast
sie würden niemals schimpfen. muss ich erklären warum?