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Gast

ich habe mal eine frage....ich habe einen untermietvertrag und wollte meine privaten sachen gerne wiederhaben .da mir aber der zugang verweigert wird ,wollte ich mal wissen was man da machen kann .

Frage Nummer 3000281916

Antworten (3)
ingSND
Wenn mir jemand den Zutritt zu meinem eigenen Raum verwehren würde, würde ich es zuerst bei der Polizei versuchen.
umjo2.1
ingSND, ich denke, Deine Antwort unterschlägt m.E., dass Gast 'seine privaten Sachen gerne wiederhaben' wollte. Heißt für mich, dass er/sie wahrscheinlich gar keinen gültigen Untermietvertrag mehr hat. Möglicherweise sogar verbunden mit einem Hausverbot?
Eine Verweigerung des Zugangs wäre unter diesen -fiktiven- Voraussetzungen sogar rechtens, allerdings hätte der/die Hauptmieter(in) dann dafür Sorge zu tragen, dass dem Gast seine 'privaten Sachen' anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
Sollte ich mit meiner Interpretation falsch liegen, und Gast hätte einen wirksamen Untermietvertrag: Polizei, oder Vermieter!
ingSND
Nun, dass er seine Sachen WIEDERhaben möchte heißt zunächst einmal, dass er faktisch dort nicht mehr wohnt.
Wäre der Mietvertrag beendet, hätte er ihn nicht erwähnen müssen, ja eigentlich nicht dürfen.
Aber auch, wenn das Mietverhältnis beendet wäre, wäre mein erster Anlaufpunkt die Polizei: eine Anzeige wegen Unterschlagung kann wahre Wunder wirken.